Solaranlagen
Wer über ein geeignetes Dach verfügt, kann mit einer Solaranlage Solarstrom produzieren. Für die Installation geeigneter Anlagen im Bereich der Innenstadt sind jedoch in jedem Fall die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung zu berücksichtigen. Diese finden Sie zusammengefasst in unserer Gestaltungsfibel zur Ortsgestaltungssatzung.
Sie beabsichtigen die Installation einer Solaranlage auf Ihr Dach in der Innenstadt und möchten die Vereinbarkeit mit den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung vorab prüfen lassen? Dann nutzen Sie gerne unseren bereitgestellten Onlinedienst. Wir prüfen Ihr Vorhaben und beraten Sie gern hinsichtlich möglicher Anpassungsbedarfe.
Bitte beachten Sie, dass für das Ausfüllen des Dienstes verschiedene Maße aus den Bauzeichnungen des betreffenden Gebäudes sowie Daten der geplanten Solaranlage erforderlich sind. Zur Anforderung fehlender Unterlagen wenden Sie sich gern an die zuständige Sachbearbeitung.
Steht Ihr Gebäude unter Denkmalschutz oder befindet sich ein denkmalgeschütztes Objekt in bis zu zwei Gebäuden Entfernung? Hier kann eine gesonderte Prüfung durch die Denkmalschutzbehörde notwendig sein. Bitte kontaktieren Sie diese direkt unter 04821 / 69-209 oder vonmalottky@steinburg.de.