Gleichstellung
Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz
Die Grundlage der Arbeit einer Gleichstellungsbeauftragten ist der Auftrag des Grundgesetzes gem. Artikel 3 Abs. 2 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“. Das Amt der Gleichstellungsbeauftragten dient dem Ziel, die Gleichstellung von Frauen auf sämtlichen politischen, administrativen und wirtschaftlichen Ebenen zu fördern und umzusetzen.
Inklusion - Ansprechpartnerin: Frau Tesch
Eine Ansprechpartnerin für Inklusion/ Behindertenbeauftragte setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein. Sie ist bei Beschwerden, Anliegen und Fragen für die Bürger*innen der Stadt Glückstadt zuständig. Ein umfangreiches Netzwerk aus Institutionen, Verbänden und Einrichtungen aus Glückstadt und der Region steht den Bürgern und Bürgerinnen zur Verfügung.
Die Schwerpunkte der Gleichstellungsarbeit sind
Beratung
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie
- Unterstützung bei Gewalterfahrungen im nahen Umfeld
- Prekäre Beschäftigung und Arbeitsverhältnisse
- Maßnahmen zum Schutz und zur Prävention (sexueller) Belästigung
- Altersarmut – insbesondere bei Senioren und Seniorinnen sowie Menschen mit Be_hinderungen
- Entgegennahme von Anregungen sowie Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung von Gleichstellung
- Erweiterung des Berufswahlspektrums von Mädchen, Jungen und Queers
- Geschlechtergerechte Medizin
Politik und Verwaltung
- Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in der Kommunalpolitik und Gremien
- Teilnahme an Ausschüssen und der Stadtvertretung
- Beteiligung bei Personalentscheidungen in der Verwaltung
- Ansprechperson für die Verwaltung zu geschlechtlicher Gleichstellung
Netzwerke
- Vernetzung mit ehrenamtlichen und hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten insbesondere im Kreis Steinburg
- Regelmäßige Teilnahme an den Vollversammlungen der Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten in Schleswig-Holstein (LAG) und der Bundesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauen- und Gleichstellungsbeauftragter (BAG)
- Zusammenarbeit mit Initiativen, Verein, Verbänden, Institutionen und Ehrenamtlichen die aktiv sind für die Gleichstellung der Geschlechter
- Themenspezifische Öffentlichkeitsarbeit
Beratung suchen, Anregungen geben oder Fragen stellen zu gleichstellungsrelevanten Themen können:
- Bürger*innen der Stadt Glückstadt
- Unternehmen der Stadt Glückstadt
- Mitarbeitende der Stadtverwaltung
Die Sprechstunde ist offen für alle Geschlechter.