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Bauleitplanung

Städtische Bauleitplanung

Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke innerhalb einer Gemeinde.

Rechtliche Grundlagen

Bauleitpläne sind von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Dieses ergibt sich aus der im Grundgesetz niedergelegten Selbstverwaltungsgarantie, die den Gemeinden einräumt, die Belange der örtlichen Gemeinschaft wahrzunehmen.

Die Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt. Im übrigen richtet sich die Aufstellung nach dem jeweils geltenden Landesrecht für den Erlass von gemeindlichen Satzungen.

Das Verfahren ist in seinen Grundzügen gleich für Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Der Flächennutzungsplan bedarf jedoch zusätzlich der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde.

Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung, geregelt. Die Voraussetzung für alle städtebaulichen Vorhaben sind in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Satzungen geregelt. Die Gesetze und Vorschriften auf Bundesebene werden als öffentliches Baurecht bezeichnet. Auf Länderebene ist die Landesbauordnung Schleswig-Holstein maßgebend. Bestimmungen auf Stadt- oder Gemeindeebene werden als Ortssatzungen bezeichnet.


Bauleitpläne sind der

Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) umfasst das gesamte Gemeindegebiet und stellt die geplante Nutzung der Gemeindeflächen in den Grundzügen dar.

Die Aussagen dieses Plans beziehen sich auf die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für einen Zeitraum zwischen 10 und 15 Jahren und kennzeichnen somit die städtebaulichen Zielvorstellungen der Stadt. Der Flächennutzungsplan trifft keine parzellenscharfen Aussagen zu einzelnen Grundstücken, sondern stellt die Bodennutzungen nur flächenhaft dar.

Zu jedem Flächennutzungsplan gehört eine Begründung, in dem die Plandarstellungen im einzelnen erläutert werden. Der Flächennutzungsplan und die Begründung können von jedermann eingesehen werden. Im ersten Kapitel des Baugesetzbuches (BauGB) "Allgemeines Städtebaurecht", wird der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Der Flächennutzungsplan erzielt keine unmittelbaren Rechtswirkungen gegenüber den Bürgern, insbesondere schafft er kein Baurecht. Er ist verwaltungsinterne Vorgabe für nachfolgende Bebauungspläne sowie für Planungen anderer Planungsträger und Fachbehörden und hat damit selbstbindende Wirkung für die Kommune. Darüber hinaus ist er mittelbare Vorgabe zur Steuerung des Baugeschehens im Außenbereich.

Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan

Der Bebauungsplan ist aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln. Die als Satzung zu beschließenden Bebauungspläne enthalten die konkreten und rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Zu den wichtigsten Festsetzungen eines Bebauungsplanes gehören die Bestimmung der Art und des Maßes der baulichen Nutzung sowie die Festsetzungen über die tatsächlich bebaubaren Grundstücksflächen. Zudem kann mit Bebauungsplänen festgelegt werden, welche Flächen z.B. der Verkehrsnutzung vorbehalten sind oder Zielen der Erholung oder der Landwirtschaft dienen. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplan bilden Bebauungspläne die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen sowie den Bau von Gemeindestraßen.

Der Gesetzgeber fordert, dass alle ab Mai 2017 rechtskräftig / wirksam werdende Bauleitpläne dauerhaft im Internet bereitzustellen sind.

Flächennutzungsplan der Stadt Glückstadt

Wirksame Änderungen des Flächennutzungsplanes

1973 wurde ein Flächennutzungsplan (FNP) für das gesamte Gemeindegebiet der Stadt Glückstadt aufgestellt. Durch die Eingemeindung von 1976 musste der Ursprungsplan geändert und erweitert werden. Diese 1. Änderung mit Erläuterungsbericht ist bis heute wirksam.

Im Jahr 2002 wurden zum ersten Mal die bis dahin wirksamen Änderungen (bis einschließlich Nr. 21) mit der Plangrundlage der 1. Änderung zeichnerisch zusammengefasst und neu bekannt gemacht. Am 05. Februar 2014 erfolgte eine 2. Neubekanntmachung, in die die Änderungen Nr. 25, 26, 27, 28 und 30 sowie Berichtigungen im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 1.60 "Palaisgarten" und 11. Änderung B-Plan 2.25 "Glückstadt-Butendiek, 3. BA" eingearbeitet wurden.
Da für die Neubekanntmachungen kein förmliches Aufstellungsverfahren erforderlich war, gibt es hierfür weder einen Erläuterungsbericht noch eine zusammenfassende Erklärung.
Änderungen des Flächennutzungsplanes, die nach der 2. Neubekanntmachung wirksam wurden.

Berichtigungen des Flächennutzungplanes gemäß §13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch

Gemäß § 13 a des Baugesetzbuches gibt es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, notwendige Flächennutzungsplanänderungen nicht als Änderung mit eigenständigem Verfahren, sondern als Berichtigung im direkten Zusammenhang mit einem Bebauungsplanverfahren durchzuführen. Daher sind die aufgeführten Berichtigungen nach dem Bebauungsplan benannt und dorthin verlinkt.


Im Einzelnen sind dies:

B-Plan 1-60 »ehemalige Bürgerschule«

B-Plan 2-55 »Am Leuchtturm«

B-Plan 3-9, 7. Änderung »Sportflächen Gymnasium«

B-Plan 2-59, 1. Änderung »Abschiebehafteinrichtung«

B-Plan 3-20, 7. Änderung »Verbrauchermarkt"

B-Plan 1-41, 2. Änderung »Am Batardeau«

Übersicht rechtsverbindliche Bebauungspläne der Stadt Glückstadt

Liegt mein Grundstück im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes?

Tabellarische Übersicht der Grundstücke nach Straßennamen



Falls alle Grundstücke einer Straße betroffen sind,
erübrigt sich die Angabe einzelner Hausnummern.

Die in Klammern genannten Änderungen sind rein textlich; es gibt keine Planzeichnung dazu. Deren Inhalt ist trotzdem zu beachten.

Straßenname

Hausnummern

B-Plan

Admiralsweg

alle

2.59; 1. Änderung

Alfred-Huth-Weg    

alle 
2.15; 2. Änderung; (6. Änderung)

Am Außenhafen


kein B-Plan vorhanden

Am Batardeau


kein B-Plan vorhanden

Am Bolritt


kein B-Plan vorhanden

Am Burgraben


kein B-Plan vorhanden

Am Festungsgraben


kein B-Plan vorhanden

Am Fleth


kein B-Plan vorhanden

Am Güterbahnhof

alle

1.41;  2. Änderung

Am Hafen

1a

1.52; (1. Änderung)

Am Hafen

53a

1.56; z.T. 1. Änderung

Am Jungfernstieg


kein B-Plan vorhanden

Am Kirchplatz


kein B-Plan vorhanden

Am Kommandantengraben

6, 6b, 6c

1.46

Am Markt


kein B-Plan vorhanden

Am Neuen Fleth

alle

2.15.1; (3. Änderung)

Am Neuendeich

48, 50, 52

2.59; 1. Änderung

Am Proviantgraben

alle

1.61; 1. Änderung

Am Rethövel

2

1.52; (1. Änderung)

Am Rethövel

alle außer 2

4.57

Am Rhin


kein B-Plan vorhanden

Am Schwarzwasser

alle

4.57

Am Wall


kein B-Plan vorhanden

Amselweg


kein B-Plan vorhanden

An der Bahn


kein B-Plan vorhanden

An der Chaussee

16
3.69

An der Chaussee

28 - 32 alle gerade

3.20; (5. und 6. Änderung)

An der Chaussee

restliche Hausnummern

kein B-Plan vorhanden

Anckenstraße


kein B-Plan vorhanden

Andreas-Koch-Straße

alle

2.15.1; (3. Änderung)

Anna-Castens-Straße

alle

3.20; 4. Änderung; (5. und 6. Änderung)

Anna-Tiessen-Straße

alle

3.20; 4. Änderung; (5. und 6. Änderung)

Anna-Wiemer-Weg

alle

3.20; (5. und 6. Änderung)

Anneliese-Brühl-Weg

alle

3.20; (5. und 6. Änderung)

Bahnhofstraße


kein B-Plan vorhanden

Baldergang

alle

2.25; (2. und 10. Änderung)

Ballhausstraße


kein B-Plan vorhanden

Bauernpriel
alle
2.24; 1. Änderung; (2., 3., und 5. Änderung)

Beim Gießhaus

2 - 16 alle geraden

4.16; 6. Änderung; (4. und 5. Änderung)

Beim Gießhaus

1 - 19 alle ungeraden, 18 - 34 alle geraden


4.16; 3. Änderung; (4. und 5. Änderung)

Besantwiete

4, 6

2.25; 7. Änderung; (2. und 10. Änderung)

Besantwiete

5, 7, 9

2.25; 3. Änderung; (2. und 10. Änderung)

Besantwiete

4, 6, alle ab 8

2.25; (2. und 10. Änderung)

Blumenstraße


kein B-Plan vorhanden

Bohnstraße   


kein B-Plan vorhanden

Bolehörn

alle

3.9; 6. Änderung

Breslauer Straße


kein B-Plan vorhanden

Bühler Weg

21 - 91 alle ungeraden

4.48

Bürgermeister-Schinkel-Straße

10

2.15.1; 1. Änderung; (3. Änderung)

Bürgermeister-Schinkel-Straße

1 - 9, alle ab 11

2.15.1; (3. Änderung)

Carl-Legien-Straße


kein B-Plan vorhanden

Christian-IV-Straße   

15, 17, 19

4.47

Dänenkamp
5

3.9; 7. Änderung

Dänenkamp

1, 3, 2 - 18 alle geraden

3.9; 1. Änderung

Danziger Straße   


kein B-Plan vorhanden

Deichgrafenweg

2, 4, 6

2.25; 1. Änderung; (2. und 10. Änderung)

Deichgrafenweg

1 - 29 alle ungeraden

2.25; (2. und 10. Änderung)

Der Keil

11

3. Änderung

Der Keil

1 - 10

4.13; 2. Änderung

Der Keil

13 - 16b

4.16; 3. Änderung; (4. und 5. Änderung)

Dithmarschenstraße


kein B-Plan vorhanden

Drosselstraße


kein B-Plan vorhanden

Elsterweg


kein B-Plan vorhanden

Ernst-Behrens-Weg

alle

2.15.1; (3. Änderung)

Ewergang

alle

3.49

F.-C.-Rode-Weg

alle

2.15.1; (3. Änderung)

Finkenweg


kein B-Plan vorhanden

Flensburger Straße

2b, 2c, 4a, 4b, 6 - 12 - 22 (alle geraden), 34 - 58 (alle geraden), 64 - 74 (alle geraden)

2.11

Friedrich-Ebert-Straße


kein B-Plan vorhanden

Frijagang

3, 5, 7    "2.25

2.25; 3. Änderung; (2. und 10. Änderung)

Frijagang

2 - 8 alle geraden,  9, 11

2.25; (2. und 10. Änderung)

Fritz-Lau-Platz

2, 3

2.15.1; 2. Änderung; (3. Änderung)

Fritz-Lau-Platz

1, alle ab 4

2.15.1; (3. Änderung)

Gaffelweg

alle

2.25; (2. und 10. Änderung)

Gartenstraße


kein B-Plan vorhanden

Gerhart-Hauptmann-Straße

10a-d, 13a-e, 14a-c

2.58

Gorch-Fock-Straße


kein B-Plan vorhanden

Grenzritt

2 - 12 alle geraden, 7

2.24; 1. Änderung; (2., 3. und 5. Änderung)

Grenzritt

1 - 5, 9 - 15 alle ungerade

2.24; (2., 3. und 5. Änderung)

Grillchaussee


kein B-Plan vorhanden

Grönlandstraße

9

1.41

Grönlandstraße

10-11

1.41; 2. Änderung

Groß Neuwerk


kein B-Plan vorhanden

Große Danneddelstraße


kein B-Plan vorhanden

Große Deichstraße


kein B-Plan vorhanden

Große Kremper Straße


kein B-Plan vorhanden

Große Nübelstraße


kein B-Plan vorhanden

Großer Schwibbogen


kein B-Plan vorhanden

Grüner Weg


kein B-Plan vorhanden

Hallingstraße


kein B-Plan vorhanden

Hedwig-Augustin-Straße

alle

3.20; 4. Änderung; (5. und 6. Änderung)

Heimdallgang

5, 7

2.25; 4. Änderung (2. und 10. Änderung)

Heimdallgang

1, 3, 4, 6 - 6b

2.25; (2. und 10. Änderung)

Heinrich-Paulsen-Straße

1b, 1c

2.25; 9. Änderung; (2. und 10. Änderung)

Heinrich-Paulsen-Straße

1, 1a

2.25; 8. Änderung; (2. und 10. Änderung)

Heinrich-Paulsen-Straße

3 - 13 alle ungeraden, 2 - 14 alle geraden

2.25; 5. Änderung; (2. und 10. Änderung)

Heinrich-Paulsen-Straße

24 - 36 alle geraden

2.25; 3. Änderung; (2. und 10. Änderung)

Heinrich-Paulsen-Straße

16 - 22 alle geraden

2.25; (2. und 10. Änderung)

Henriette-Sellnow-Straße

1a - b

3.20; 4. Änderung; (5. und 6. Änderung)

Henriette-Sellnow-Straße

5 - 9 alle ungeraden, 13 - 19 alle ungeraden

3.20; 3. Änderung; (5. und 6. Änderung)

Henriette-Sellnow-Straße

alle geraden, 3 a - i

3.20; (5. und 6. Änderung)

Herrendeich


kein B-Plan vorhanden

Herrenfeld


kein B-Plan vorhanden

Herrenweide

alle

4.57

Herzhorner Rhin


kein B-Plan vorhanden

Herzhorner Straße


kein B-Plan vorhanden

Hinterm Hofe

3 - 17 alle ungeraden

4.16; 6. Änderung; (4. und 5. Änderung)

Hinterm Hofe

1, 2 - 14a alle geraden

4.16; 3. Änderung; (4. und 5. Änderung)

Holländergang


kein B-Plan vorhanden

Holstengang

alle

3.9; 1. Änderung

Holtenborn

alle
1.46

Im Lübschen Recht

6 - 28 alle geraden, 7 - 29 alle ungeraden

3.9; 5. Änderung

Im Lübschen Recht

1-5, 30 - 40 alle geraden

3.9; 1. Änderung

Im Neuland

alle

4.51

Im Pling

2a -2i

Nr. 2a - 2i Butendiek erster Bauabschnitt

Im Pling

1 -  11 alle ungeraden, 2, 4 - 58 alle geraden

2.17; (2. und 7. Änderung)

In den Anlagen


kein B-Plan vorhanden

Itzehoer Straße


kein B-Plan vorhanden

Jahnstraße


kein B-Plan vorhanden

Janssenweg


kein B-Plan vorhanden

Judenstraße

alle

3.9; 1. Änderung

Kantstraße


kein B-Plan vorhanden

Kapaunenstraße


kein B-Plan vorhanden

Kimming
alle

2.24; (2., 3. und 5. Änderung)

Klaus-Groth-Straße


kein B-Plan vorhanden

Klein Neuwerk


kein B-Plan vorhanden

Kleine Danneddelstraße

6-15

1.27

Kleine Deichstraße


kein B-Plan vorhanden

Kleine Kremper Straße


kein B-Plan vorhanden

Kleine Nübelstraße


kein B-Plan vorhanden

Kleiner Janssenweg

alle
3.8

Kleiner Schwibbogen


kein B-Plan vorhanden

Klüverbaum

alle

2.25; (2. und 10. Änderung)

Koll’scher Hof


kein B-Plan vorhanden

Königsberger Straße


kein B-Plan vorhanden

Königskoppel

alle

2.17; (2. und 7. Änderung)

Königstraße

24 a-i, 25

1.61; 1. Änderung

Kormorangang

alle

2.17; (2. und 7. Änderung)

Lachmöwenweg

alle

2.17; (2. und 7. Änderung)

Lentzenweg


kein B-Plan vorhanden

Leuchtfeuer

4a

2.25; 11. Änderung; (2. und 10. Änderung)

Leuchtfeuer

6, 8

2.25; 6. Änderung; (2. und 10. Änderung)

Leuchtfeuer

2, 4, 1 - 41 alle ungeraden

2.25; (2. und 10. Änderung)

Lina-Ramann-Straße

alle

3.20; (5. und 6. Änderung)

Loggergang

2-18 alle geraden

2.25; 1. Änderung; (2. und 10. Änderung)

Loggergang

1-27 alle ungeraden

2.25; (2. und 10. Änderung)

Luise-Wölber-Weg

alle

3.20; (5. und 6. Änderung)

Magdalena-Wilckens-Straße

alle

3.20; (5. und 6. Änderung)

Margarete-Bissen-Straße

alle

3.20; (5. und 6. Änderung)

Marienburger Straße

8 - 18, 36 - 40 alle geraden

2.19

Marquard-Rantzau-Straße


kein B-Plan vorhanden

Marschenweg


kein B-Plan vorhanden

Matjesstieg


kein B-Plan vorhanden

Max-Kahlcke-Weg


kein B-Plan vorhanden

Molenkiekergang

1

2.15.1; (3. Änderung)

Molenkiekergang

2, 2a

2.15; 2. Änderung; (6. Änderung)

Möwenweg


kein B-Plan vorhanden

Münzerstraße

alle

4.13; 2. Änderung

Namenlose Straße


kein B-Plan vorhanden

Neutorstraße

alle

4.57

Nordmarkstraße

12

4.42; 1. Änderung

Op de Wurt

1

2.24; 1. Änderung; (2., 3. und 5. Änderung)

Palaisgarten

alle
1.60

Pappelweg


kein B-Plan vorhanden

Pentzstraße


kein B-Plan vorhanden

Pödderstieg


kein B-Plan vorhanden

Prof.-Gudrun-Bestmann-Weg

alle

3.20; (5. und 6. Änderung)

Rallenstieg

2 - 24 alle geraden

2.17; 3. Änderung; (2. und 7. Änderung)

Rallenstieg

1 - 17 alle ungeraden

2.17; (2. und 7. Änderung)

Reeperbahn


kein B-Plan vorhanden

Reepschlägertwiete

alle

3.9; 3. Änderung

Reichenberger Straße


kein B-Plan vorhanden

Reichenstraße


kein B-Plan vorhanden

Reiherstieg

2 - 12 alle geraden

2.17; 3. Änderung; (2. und 7. Änderung)

Reiherstieg

1 - 21 alle ungeraden

2.17; (2. und 7. Änderung)

Rhinhörn


kein B-Plan vorhanden

Rhinstraße


kein B-Plan vorhanden

Rolande-Thaumiaux-Straße

alle

3.20; 4. Änderung; (5. und 6. Änderung)

Rosengang


kein B-Plan vorhanden

Schenckstraße


kein B-Plan vorhanden

Schlachterstraße


kein B-Plan vorhanden

Schmiedestraße

2, 2a

4.16; 6. Änderung; (4. und 5. Änderung)

Schmiedestraße

alle ab 3

4.16; 3. Änderung; (4. und 5. Änderung)

Schnepfenweg

2 - 12 alle geraden

2.17; 3. Änderung; (2. und 7. Änderung)

Schnepfenweg

1 - 17 alle ungeraden

2.17; (2. und 7. Änderung)

Schulgang


kein B-Plan vorhanden

Schwanenstraße


kein B-Plan vorhanden

Schwarzer Weg


kein B-Plan vorhanden

Segelmachertwiete

alle

4.13; 4. Änderung

Seidelstraße


kein B-Plan vorhanden

Sperforkenweg

9a, 9b, 10a

2.54

Stadtstraße

1

1.52; (1. Änderung)

Stadtstraße

31 - 37 alle ungeraden

4.13; 2. Änderung

Stadtstraße

11, 13

4.42; 1. Änderung

Stadtstraße

alle geraden

4.57

Steinburgstraße


kein B-Plan vorhanden

Stettiner Straße


kein B-Plan vorhanden

Stolpmünder Straße


kein B-Plan vorhanden

Storchenfleth

1

2.17; 5. Änderung; (2. und 7. Änderung)

Storchenfleth

alle ab 2

2.17; (2. und 7. Änderung)

Stormarnstraße


kein B-Plan vorhanden

Temmingstraße


kein B-Plan vorhanden

Tilsiter Straße

20 - 34 alle geraden, 1 - 5 und 15 - 19 alle ungeraden

2.55

von-Drathen-Weg   


kein B-Plan vorhanden

von-Graba-Straße


kein B-Plan vorhanden

Vor dem Deichtor

alle

2.15.1; (3. Änderung)

Wachtelstraße


kein B-Plan vorhanden

Walfängerweg


kein B-Plan vorhanden

Wanda-Oesau-Straße

alle

2.15.1; (3. Änderung)

Weihengang

2 - 12 alle geraden

2.17; 3. Änderung; (2. und 7. Änderung)

Weihengang

1 - 19 alle ungeraden

2.17; (2. und 7. Änderung)

Wiebeke-Kruse-Straße

5, 7

3.20; 7. Änderung; (5. und 6. Änderung)

Wiebeke-Kruse-Straße

4  - 12 alle geraden, 9, 11

3.20; 4. Änderung; (5. und 6. Änderung)

Wiebeke-Kruse-Straße

1, 3

3.20; (5. und 6. Änderung)

Wilhelm-Ehlers-Weg

alle

2.15.1; (3. Änderung)

Wilhelmine-Scholz-Straße

alle

3.20; 4. Änderung; (5. und 6. Änderung)

Wotangang

alle

2.25; (2. und 10. Änderung)

Zum Entenufer


kein B-Plan vorhanden



Bauleitpläne der Stadt Glückstadt, die sich in Aufstellung befinden

Informationen zu Bauleitplänen, die sich in Aufstellung befinden und für die zurzeit der Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung durchgeführt wird, erhalten Sie hier: Öffentliche Auslegung Bauleitpläne

Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen nicht nur schriftlich oder zur Niederschrift, sondern auch digital über Bauleitplanung@glueckstadt.de abzugeben.
Ergänzend zu den Bauleitplänen gibt es den Landschaftsplan, in dem nicht die bauliche Nutzung, sondern die Bodennutzung der Freiräume und der Naturschutz thematisiert werden.

Landschaftplan der Stadt Glückstadt

Ergänzend zu den Bauleitplänen gibt es den Landschaftsplan, in dem nicht die bauliche Nutzung, sondern die Bodennutzung der Freiräume und der Naturschutz thematisiert werden.
Die Landschaftsplanung hat die Aufgabe, die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes auf Landes-, Regional- und Gemeindeebene zu ermitteln und darzustellen (§ 4 (1) Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein). Abweichungen von der Ergebnissen der Landschaftsplanung sind nur zulässig, wenn dadurch die Ziele des Naturschutzes nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt werden oder andere Belange bei der Abwägung den Belangen des Naturschutzes bei Würdigung aller Umstände im Range vorgehen (§ 4 (3) LNatSchG).

Die Landschaftsplanung kennt verschiedene hierarchische Stufen:

  • Das landesweite Landschaftsprogramm ist nach Abwägung in die Raumordnungspläne zu übernehmen (§ 4 a LNatSchG).  
  • Die für 5 schleswig-holsteinische Planungsräume aufzustellenden Landschaftsrahmenpläne sind in die entsprechenden Regionalpläne zu übernehmen (§ 5 LNatSchG).
  • Die durch die Gemeinden aufzustellenden das jeweilige Gemeindegebiet überplanenden Landschaftspläne sind in die entsprechenden Flächennutzungspläne zu übernehmen, ebenso wie die Gemeindegebietsteile betrachtenden Grünordnungspläne in die Bebauungspläne zu übernehmen sind. Abweichungen bei der Übernahme bedürfen der Genehmigung (§ 6 LNatSchG).

Festgestellter Landschaftsplan 1995 mit Text

Redaktionell überarbeitete Version des Landschaftsplanes 2006 als Neubekanntmachung mit Text

23.04.2020