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Regionales Einzelhandelskonzept für Glückstadt & den Nahbereich

Im September 2012 beauftragte die Stadt Glückstadt die CIMA GmbH Lübeck mit der Erstellung des Regionalen Einzelhandelsentwicklungskonzeptes. Auf der Grundlage von Datenerhebungen, Expertengesprächen und Kundenbefragungen wurde ein Konzept entwickelt, auf dessen Grundlage zukünftig Entscheidungen zur Entwicklung des Einzelhandels in Glückstadt zielgerichtet getroffen werden können.

An der Kasse eines Supermarktes

Weitere Ziele des Einzelhandelskonzeptes sind die Identifizierung von zentralen Versorgungsbereichen, die Festlegung zentrumsrelevanter Sortimente und die Beschreibung von Maßnahmen zur Revitalisierung der Innenstadt.

Am 25. April 2013 beschloss die Stadtvertretung auch das »Regionale Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Stadt Glückstadt und Nahbereich« als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von Paragraph 1 Absatz 6 Nummer 11 Baugesetzbuch. Das bedeutet, dass die Stadt das Konzept bei der Aufstellung von Bauleitplänen als wichtigen Belang in der Abwägung berücksichtigen muss. Außerdem sind der Erhalt und die Entwicklung „zentraler Versorgungsbereiche“ bei der Aufstellung von Bauleitplänen zu berücksichtigen. Nach geltender Rechtsprechung müssen solche zentralen Versorgungsbereiche konkret beschrieben und parzellenscharf abgegrenzt sein. Dies erfolgt nun im Rahmen des Einzelhandelskonzeptes.

Im Einzelhandelsentwicklungskonzept werden verschiedene Maßnahmen zur Sicherung und Stärkung der Innenstadt vorgeschlagen. Zur Revitalisierung der Innenstadt soll deshalb ein externes, zeitlich begrenztes Citymanagement eingeführt werden.