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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Glückstadt ist als Websitebetreiberin bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Schleswig-Holstein (Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG) und Landesverordnung über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BFWebV SH).

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.glueckstadt.de

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Nutzen Sie gerne unser Meldungsformular.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website wird derzeit auf ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben zur Barrierefreiheit überprüft. Sobald die Ergebnisse vorliegen, werden wir sie an dieser Stelle veröffentlichen.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Das Beschwerdeverfahren ist gesetzlich im Landesbehindertengleichstellungsgesetz geregelt (§§ 12e, 12f 5.).

Die Durchsetzungsstelle erreichen Sie unter:

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.10.2022 erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 25.10.2022 überprüft.