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Bürgerservice

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Dienstaufsichtsbeschwerde

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist eine Beschwerde, die sich gegen das Verhalten oder Handeln eines Beamten oder einer Behörde richtet. Ein solches Verhalten könnte beispielsweise einen Verstoß gegen die Gebote der Neutralität oder eine unzureichende Dienstleistung beinhalten. Der Beschwerdeführer sollte in seiner Beschwerde die genauen Gründe und Umstände erläutern, die zu der Beschwerde geführt haben. Die Beschwerde wird bei der Dienststelle der/des Beamten, Angestellten oder der Behörde eingereicht, die für die Aufsicht über diesen Beamten oder diese Behörde zuständig ist.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Dienststelle der/des Beamten, Angestellten oder Behörde oder an die Behörde, welche für die Aufsicht über diese zuständig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Dienstaufsichtsbeschwerde kann sowohl schriftlich als auch mündlich eingereicht werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Fristen für die Einreichung einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Allerdings sollte die Beschwerde so zeitnah wie möglich nach dem Vorfall eingereicht werden, um sicherzustellen, dass alle relevanten Fakten und Beweise noch vorhanden und im Gedächtnis sind.

Rechtsgrundlage