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Sportförderung beim Land beantragen


Volltext

Sportförderung

Antragsberechtigt im Rahmen der Richtlinie über die Förderung des Sports in Schleswig-Holstein (Sportförderrichtlinie) sind insbesondere schleswig-holsteinische Gemeinden, kreisangehörige und kreisfreie Städte, Ämter, Kreise und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) sowie gemeinnützige Vereine und -verbände. Gefördert werden hier insbesondere:

  • Einrichtungen des Leistungssports (u. a Baumaßnahmen und Betriebskosten von Bundesstützpunkten, Leistungssportzentren der Landesfachverbände, Häuser der Athleten) insbesondere bei anteiliger Förderung des Bundes,
  • Partnerschulen des Leistungssports,
  • Sportmaßnahmen für Menschen mit Behinderungen
  • Ausrichtung von Landesmeisterschaften, Deutschen Meisterschaften, Europameisterschaften,
  • Weltmeisterschaften sowie sonstigen Sportveranstaltungen von überregionaler Bedeutung
  • Erstellung von kommunalen Sport(stätten)entwicklungsplänen,
  • Umsetzung von Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung,
  • Freiwilliges Soziales Jahr im Sport,
    Fußball Fan-Projekte

Die Stadt Glückstadt gewährt den Turn- und Sportvereinen Zuschüsse für den laufenden Sportbetrieb, welcher sich nach den jugendlichen Mitgliedern des Vereines richtet.

Zusätzlich können Turn- und Sportvereine bei mindestens 600 aktiven jugendlichen Mitgliedern Zuschüsse für Turn- und Sportlehrkräfte erhalten.

Die Beschaffung von Sportgeräten und Sportausrüstungen sowie der Bau und die Grunderneuerung von Sportstätten und Sondersportanlagen können ebenfalls von der Stadt bezuschusst werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sportförderung besteht nicht.

Ansprechpunkt

An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Welche Gebühren fallen an?

Die Stadt Glückstadt erhebt keine Gebühren.

Rechtsgrundlagen

Welche Unterlagen werden benötigt?

schriftlicher Antrag
Verwendungsnachweis

Formulare

Die Antragsformulare auf eine Förderung durch das Land können auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) heruntergeladen werden.

Sportförderung Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Sportförderung finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS) und des Landessportverbandes Schleswig-Holstein (LSV SH).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal