Bekanntmachung der Stadt Glückstadt
3. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 12.03.2026 sowie mit Genehmigung des Landrates des Kreises Steinburg folgende Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt erlassen:
Artikel 1
Die Hauptsatzung der Stadt Glückstadt vom 07.01.2021 wird wie folgt geändert:
- § 6 Abs. 1 Buchstabe a) wird um folgende Aufgabengebiete erweitert:
Vorbereitung der Entscheidungen der Stadtvertretung für folgende Bereiche:- Neufassung und Änderung der Hauptsatzung der Stadt Glückstadt und der Geschäftsordnung für die Stadtvertretung der Stadt Glückstadt und der Ausschüsse,
- Beschlussfassung über den Jahresabschluss und die Behandlung des Jahresergebnisses gemäß § 92 Abs. 3 Satz 2 GO,
- Feststellung des Jahresabschlusses und Behandlung des Jahresergebnisses nach § 5 Abs. 1 Nr. 8 EigVO.
- § 6 Abs. 1 Buchstabe e) entfällt.
- § 8 Abs. 2 wird wie folgt erweitert: 15. die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB i.V.m. § 31 Absatz III BauGB, sofern es sich um Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans in unbedeutenden Fällen handelt. Unbedeutend sind Fälle, in denen eine Überschreitung von Baugrenzen, Baulinien, Bebauungstiefen oder festgesetzter GFZ und GRZ von bis zu 10% vorgesehen ist oder in denen eine festgesetzte Gebäudehöhe um nicht mehr als 50 cm überschritten wird.
- § 10 Abs. 1 Nr. 2 wird wie folgt erweitert:
- die Erteilung der gemeindlichen Zustimmung nach § 36a BauGB, sofern es sich um Befreiungen von Festsetzungen eines Bebauungsplans in bedeutsamen Fällen (§ 31 Absatz 3 BauGB) oder um das Einfügen in die nähere Umgebung im Sinne des § 34 Absatz 3b BauGB handelt.
Artikel 2
Diese Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Genehmigung nach § 4 Abs. 1 der Gemeindeordnung wurde durch Verfügung des Landrats des Kreises Steinburg vom 25.03.2026 – Az.: 0510.320-2026/002370 erteilt.
Die vorstehende Satzung wird hiermit ausgefertigt und ist bekannt zu machen.
Glückstadt, den 07.04.2026
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
gez. Rolf Apfeld
Veröffentlichung unter www.glueckstadt.de am 09.04.2026