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Aufhebung der Beschlüsse zum Bebauungsplan Nr. 3.50 „An der Bahn – südlicher Teilabschnitt“ und der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 

Plangeltungsbereich:

Stand 20.09.2021

Plangeltungsbereich Bauleitpläne















Der Plangeltungsbereich ist für beide Bauleitpläne identisch


Der in Aufstellung befindliche Bebauungsplan Nr. 3.50 „An der Bahn – südlicher Teilabschnitt“ und die 22. Änderung des Flächennutzungsplanes umfassen den Bereich des südlichen Teilabschnitts des ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerkes (EAW) und das im Süden daran angrenzende Teilstück der Straße Janssenweg sowie eine östlich angrenzende ehemalige Friedhofsfläche (jetzt die Flurstücke 985, 986, 987, 990 und 992) und ein Teilstück des Flurstücks 984, (alle Gem. Glückstadt, Flur 2).

Der Geltungsbereich wird begrenzt im Süden durch den ehemaligen Festungsgraben und die Grundstücke Janssenweg 8 und 10, im Westen durch die Bahnlinie 1210 Hamburg-Westerland und im Osten durch das Grundstück Janssenweg 21, das Wohnquartier Kleiner Janssenweg, den Friedhof und die Kleingartenanlage.

Früher vom ehemaligen Eisenbahnausbesserungswerk der Deutschen Bahn genutzte Flächen und angrenzende Grünflächen sollten als Wohn- und Mischgebietsflächen festgesetzt werden. Die Stadt erachtet es als nicht realistisch, die oben genannten Bauleitplanverfahren in absehbarer Zeit weiter zu führen.

Der Bauausschuss hat daher in seiner Sitzung am 20.01.2026 beschlossen, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.50 und der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht weiter zu verfolgen und alle bisher getroffenen verfahrensleitenden Beschlüsse aufzuheben.

Glückstadt, den 26.02.2026

Stadt Glückstadt

Der Bürgermeister

Rolf Apfeld

Veröffentlicht in der Holsteiner Allgemeine am 04.03.2026