I. Bekanntmachung
Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 14. Januar 2026 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf 29.920.700 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 36.628.400 EUR
mit einem Jahresergebnis (Jahresüberschuss (+)/Jahresfehlbetrag (-)) -6.707.700 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 27.638.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 34.538.900 EUR
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 11.960.600 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 13.054.800 EUR
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 9.603.400 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 4.500.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 4.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 92,15 Stellen.
§ 3
Die Wertgrenze für Investitionen von erheblicher Bedeutung nach § 12 Abs. 1 S. 1 GemHVO beträgt für Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 30.000 EUR und für Auszahlungen für Baumaßnahmen 300.000 EUR.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeinde
ordnung erteilen kann, beträgt 15.000 EUR.
§ 5
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 10. Februar 2026 mit folgender Einschränkung erteilt:
Die Festsetzung des Gesamtbetrags der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurde in Höhe von 9.000.000 EUR erteilt.
Glückstadt, den 18.02.2026
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Rolf Apfeld
II.
Die vorstehende Haushaltssatzung der Stadt Glückstadt für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Jeder kann Einsicht in die Haushaltssatzung und in die Anlagen nehmen.
Glückstadt, den 18.02.2026
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Rolf Apfeld