Fragen und Antworten
Was muss ich tun, wenn ich keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten habe und meinen Wohnsitz nicht verändert habe?
Erkundigen Sie sich bitte zunächst im Wahlbüro, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist das der Fall, können Sie auch unter Vorlage Ihres gültigen Ausweisdokumentes in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen oder Sie beantragen Briefwahl.
Was muss ich tun, wenn ich keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten habe und innerhalb von Glückstadt umgezogen bin?
Erkundigen Sie sich bitte zunächst im Wahlbüro, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist das der Fall und Sie haben sich umgemeldet, können Sie unter Vorlage Ihres gültigen Ausweisdokumentes in Ihrem „alten Wahllokal“ wählen oder Sie beantragen Briefwahl.
Was muss ich tun, wenn ich einen/keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten habe und neu mit Hauptwohnsitz nach Glückstadt zugezogen bin?
Erkundigen Sie sich bitte zunächst im Wahlbüro, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Ist das der Fall, können Sie auch unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem zuständigen Wahllokal wählen oder Sie beantragen Briefwahl.
Ansonsten können Sie noch bis zum Tag vor Beginn der Einspruchsfrist (02.02.2025) einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen und Sie erhalten einen Wahlbenachrichtigungsbrief. Ab dem 03.02.2025 ist dies nicht mehr möglich. Sie können dann nur in Ihrem „alten Wahllokal“ der Zuzugsgemeinde wählen oder Sie beantragen dort Briefwahl.
Was muss ich tun, wenn ich einen/keinen Wahlbenachrichtigungsbrief bekommen habe und von Glückstadt verzogen bin?
Melden Sie sich nach dem 12.01.2025 und vor dem 03.02.2025 in einer anderen Gemeinde bei der Meldebehörde an, so können Sie einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Zuzugsgemeinde stellen. Im Verzeichnis der Stadt Glückstadt werden Sie nach Rückmeldung der Zuzugsgemeinde gestrichen. Ab dem 03.02.2025 ist dies nicht mehr möglich. Dann werden Sie im Wählerverzeichnis der Stadt Glückstadt geführt. Sie können hier Ihre Stimme abgeben, oder Briefwahl beantragen.
Was muss ich tun, wenn ich am Wahlsonntag aus wichtigen Gründen nicht in das Wahllokal gehen kann, weil ich z.B. arbeiten gehe, im Urlaub oder Wahlhelfer bin?
Sie haben die Möglichkeit, bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr, Briefwahl zu beantragen. Wir senden Ihnen die Briefwahlunterlagen auch gern an Ihren jeweiligen Aufenthaltsort. Dazu benötigen wir dann eine Anschrift von Ihnen. Bitte denken Sie bei Aufenthalten im Ausland an die längeren Postwege.
Was muss ich tun, wenn ich plötzlich erkrankt bin und deshalb nicht in das Wahllokal gehen kann?
Bei Vorliegen einer plötzlichen Erkrankung können noch am Wahltag bis 15 Uhr Briefwahlunterlagen beantragt werden. Das erfolgt nur im Wahlbüro, Stadtverwaltung Glückstadt, Bürgerbüro, Am Markt 4. Bitte denken Sie an die Vollmacht, wenn Dritte diese Briefwahlunterlagen abholen.