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Stimmenabgabe

Die Wahllokale sind am Sonntag, den 23. Februar 2025, von 8 Uhr bis 18 Uhr für Sie geöffnet.

Die Anschrift Ihres zuständigen Wahllokals befindet sich auf Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief.

Für die Stimmabgabe im Wahllokal nehmen Sie bitte den Wahlbenachrichtigungsbrief mit und halten Sie Ihr gültiges Ausweisdokument bereit. Nach Prüfung Ihrer Wahlberechtigung erhalten Sie den amtlichen Stimmzettel und gehen zur Stimmabgabe in die Wahlkabine.

Sie haben bei der Bundestagswahl 2 Stimmen.

Bitte falten Sie den gekennzeichneten so, dass Ihre Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Nach dem Einstecken des gefalteten Stimmzettels in die Wahlurne ist der Wahlakt für Sie erledigt.

Sollten Sie bereits im Besitz eines Wahlscheines sein, nehmen Sie diesen und alle anderen Unterlagen, die Sie erhalten haben, mit in das Wahllokal.

Wichtiger Hinweis: das Wahllokal für den Wahlbezirk 6 wird zur Bundestagswahl nicht wie gewohnt in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Glückstadt sein, sondern in den Räumlichkeiten der Begegnungsstätte GlücksKnoten, Am Kirchplatz 6, 25348 Glückstadt.