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Briefwahl

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen sie bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes einen sogenannten Wahlschein beantragen. Dem Wahlschein werden automatisch Briefwahlunterlagen beigefügt.

Mit einem Wahlschein kann man alternativ außerdem in einem beliebigen anderen Wahlbezirk dieses Wahlkreises wählen.

Sie können die Briefwahlunterlagen während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros abholen. Hier besteht auch die Möglichkeit direkt vor Ort zu wählen. Bitte bedenken Sie, dass Sie eine Vollmacht benötigen, wenn Sie die Unterlagen für jemand anderen mitnehmen wollen. Auch Innerfamiliär.

Alternativ können Sie den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen. Bitte füllen Sie im Onlinedienst Ihre Daten aus und senden diese ab. Ihnen werden die Unterlagen daraufhin postalisch zugesandt oder wenn gewünscht zur Abholung bereitgelegt.

Sie können uns die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung auch auf dem Postweg zusenden oder in den Postkasten werfen. Ihnen werden die Unterlagen daraufhin postalisch zugesandt oder wenn gewünscht zur Abholung bereitgelegt.

Falls Ihnen dies nicht möglich ist, nehmen wir auch Anträge per E-Mail an. Die E-Mail Adresse lautet: wahl@glueckstadt.de. Bitte geben Sie zur zweifelsfreien Identifizierung Ihren Namen, Vornamen, Adresse und wenn vorhanden die Wahlscheinnummer an. Ihnen werden die Unterlagen daraufhin postalisch zugesandt oder wenn gewünscht zur Abholung bereitgelegt.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich erst Anfang Februar 2025 erfolgen können; Grund hierfür ist, dass aufgrund der verkürzten Fristen bei einer vorgezogenen Wahl die Stimmzettel nicht früher vorliegen.