Freiwillige Feuerwehr - Erstattung von Verdienstausfall
Engagiert sich eine oder einer Ihrer Beschäftigten bei der Freiwilligen Feuerwehr, können Sie als private Arbeitgeberin oder privater Arbeitgeber im Falle eines Einsatzes während der regulären Arbeitszeit die Erstattung der Lohnkosten bei der Stadt Glückstadt beantragen. Während des Einsatzes sind die freiwilligen Helfer von der Arbeit freigestellt und erhalten ihr Gehalt wie gewohnt weiter. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen.
Sind Sie selbstständig tätig, erhalten Sie auf Antrag ebenfalls Entschädigung für den Verdienstausfall, der Ihnen während Ihrer regulären Arbeitszeit durch den Einsatz, die Übung oder die Aus- und Fortbildung entstanden ist.
Rechtsgrundlagen
§ 31 Abs. 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Brandschutzgesetz – BrSchG)