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Zuständigkeit
Zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen vor Ort sind die Gemeinden, die mit ihren Wahlämtern wesentliche organisatorische Einzelaufgaben zu erfüllen haben.
Hierzu zählen zum Beispiel die:
- Aufstellung und Führung der Wählerverzeichnisse,
- Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihr Wahlrecht,
- Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen,
- Bestimmung und Einrichtung der Wahlräume (Wahllokale),
- Berufung der Wahlvorstandsmitglieder und ihre Schulung,
- Beschaffung der Stimmzettel,
- Zusammenstellung der Wahlergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken,
- Aufbewahrung der Wahlunterlagen.