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Zuständigkeit

Zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen vor Ort sind die Gemeinden, die mit ihren Wahlämtern wesentliche organisatorische Einzelaufgaben zu erfüllen haben.

Hierzu zählen zum Beispiel die:

  • Aufstellung und Führung der Wählerverzeichnisse,
  • Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihr Wahlrecht,
  • Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen,
  • Bestimmung und Einrichtung der Wahlräume (Wahllokale),
  • Berufung der Wahlvorstandsmitglieder und ihre Schulung,
  • Beschaffung der Stimmzettel,
  • Zusammenstellung der Wahlergebnisse aus den einzelnen Wahlbezirken,
  • Aufbewahrung der Wahlunterlagen.