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Gemäß Satzung der Stadt Glückstadt über die Erhebung einer Hundesteuer in der zur Zeit geltenden Fassung beträgt die Steuer im Jahr ab 01.01.2021:
  • für den ersten Hund: 120,00 €
  • für jeden weiteren Hund: 144,00 €

Die Steuer für gefährliche Hunde beträgt abweichend im Kalenderjahr:

  • Für den ersten Hund: 480,00 €
  • für jeden weiteren Hund: 600,00 €