Sprungziele
Seiteninhalt

Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern

Burggraben Glückstadt

In den letzten Jahren ist es in Glückstadt vereinzelt zu Wasserentnahmen mit Pumpen aus öffentlichen Gewässern gekommen.

Hiermit weisen wir darauf hin, dass die Entnahme und das Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern verboten sind.

Insbesondere Pumpen sind von diesem Verbot betroffen. Zusätzlich ist es nicht gestattet, Schläuche oder sonstige bauliche Anlagen ohne Genehmigung über öffentliche Wege und Straßen zu verlegen.