Von Wohnungslosigkeit bedroht? Sprechen Sie uns an!
Auch Vermieter*innen können Kontakt aufnehmen
Eine der größten Hürden besteht laut Christian Schurbohm darin, mit den Betroffenen in Kontakt zu kommen. Die Gründe sind vielfältig und reichen von Scham und Unwissenheit bis hin zu Sprachbarrieren. Selbst Vermieter*innen wissen nicht, dass die Möglichkeit besteht, das Amt auf drohende Wohnungslosigkeit hinzuweisen, bevor es zu einer Räumungsklage kommt. „Ich habe Familien erlebt, bei denen die Räumungsklage unmittelbar anstand, die noch gar nicht realisiert hatten, dass sie morgen auf der Straße stehen. Einfach, weil sie wochenlang die Post nicht geöffnet haben. Im Amt wiederum besteht die Hürde, dass wir erst informiert werden, wenn die Räumungsklage schon erhoben wurde.“
„Die Katastrophe verhindern, bevor sie eintritt!“
Neben Flyern, die verteilt werden um die bestehenden Hilfsangebote bekannt zu machen gibt es viele andere Wege für eine erste Kontaktaufnahme. „Ein Anruf über meine Mobilrufnummer oder eine einfache SMS reichen für einen ersten Kontakt aus“, sagt Schurbohm.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Christian Schurbohm im Rathaus oder während seiner Sprechstunden im GlücksKnoten aufzusuchen oder per E-Mail Kontakt aufzunehmen. „Auf Wunsch“, ergänzt Christian Schurbohm, „besuche ich Betroffene auch gern Zuhause.“