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Verstärkte Kontrollen zur Hundehaltung 


Die Stadt Glückstadt wird ab August verstärkt Kontrollen zur Hundehaltung durchführen. Dies betrifft schwerpunktmäßig die Anlein- und Kennzeichnungspflicht gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) sowie die Meldepflicht für die Hundehaltung gemäß Hundesteuersatzung der Stadt Glückstadt. 

Hunde, die älter als 3 Monate sind, müssen durch einen Transponder mit einer Kennnummer gekennzeichnet sein. Sofern die Hundehaltenden in Glückstadt gemeldet sind, besteht auch die Meldepflicht zur Hundehaltung. Verstöße gegen diese Melde- und Kennzeichnungspflichten sind Ordnungswidrigkeiten und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

Auch wenn Hundehaltende bereits zur Mitwirkung verpflichtet sind, bittet die Stadt Glückstadt darum, das Ordnungsamt bei seiner Arbeit aktiv zu unterstützen. Nähere Informationen zu den Kontrollen erhalten Sie bei der Stadt Glückstadt, Fachbereich IV, B. Wontorra.