Hecken und Sträucher zurückschneiden – Stadt Glückstadt erinnert an Verkehrssicherungspflicht
Die Stadt Glückstadt appelliert an alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, ihre Hecken, Sträucher und Bäume entlang öffentlicher Straßen und Wege regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zurückzuschneiden.
Überhängende Äste und zu weit gewachsene Hecken können Geh- und Radwege einengen und die Sicht an Kreuzungen und Einmündungen erheblich beeinträchtigen. Besonders für Kinder, ältere Menschen sowie Personen mit Kinderwagen, Rollatoren oder Rollstühlen können dadurch gefährliche Situationen entstehen.
Damit öffentliche Verkehrsflächen sicher und uneingeschränkt genutzt werden können, sind folgende Vorgaben zu beachten:
- Seitlicher Sicherheitsraum: Nach den Hinweisen der Stadt Glückstadt ist zwischen öffentlichem Verkehrsraum und Grundstücksgrenze ein Sicherheitsraum von 25 Zentimetern zu berücksichtigen.
- Kreuzungen und Einmündungen: Sichtfelder müssen frei bleiben. Innerhalb der maßgeblichen Sichtfelder darf die Bepflanzung nach den veröffentlichten Vorgaben der Stadt Glückstadt eine Höhe von 70 Zentimetern nicht überschreiten.
- Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtung: Schilder, Ampeln und Straßenlaternen müssen jederzeit gut sichtbar und in ihrer Funktion uneingeschränkt nutzbar sein.
Die Verantwortung für den erforderlichen Rückschnitt liegt bei den jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern. Grundlage hierfür ist insbesondere § 33 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein.
Auch der Naturschutz ist zu beachten. Nach § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz sind erhebliche Rückschnitte und die Beseitigung von Hecken grundsätzlich nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 28. beziehungsweise 29. Februar zulässig. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind grundsätzlich auch außerhalb dieses Zeitraums erlaubt. Der Schutz wild lebender Tiere und ihrer Lebensstätten ist dabei stets zu berücksichtigen.
Die Stadt Glückstadt bittet daher alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Herbst- und Wintermonate für notwendige Rückschnittarbeiten zu nutzen. Durch regelmäßige Pflege können Sichtbehinderungen und Gefahrenstellen frühzeitig vermieden werden.
Die Stadtverwaltung bedankt sich für die Mithilfe und den Beitrag zu sicheren Straßen und Wegen in Glückstadt.