Ausgabe der Bewohnerparkausweise 2024
Nach wie vor gilt für die Nutzung der Bewohnerparkausweise: Anwohner*innen dürfen nur in der ihrer Anschrift zugeordneten Zone mit dem Bewohnerparkausweis frei parken. Voraussetzung für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises 2024 ist – wie in den Vorjahren -, dass nach den geltenden Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung die Zugehörigkeit zum Kreis der Sonderparkberechtigten besteht.
Für die Ausgabe der Bewohnerparkausweise 2024 gilt:
Der Personenkreis, der bei der Beantragung des Parkausweises der Finanzbuchhaltung der Stadt Glückstadt ein SEPA-Mandat erteilt hat, erhält den Ausweis für 2024 per Post. Sollten Sie kein gültiges Sepa-Mandat eingereicht haben, nutzen Sie zur Beantragung des Bewohnerparkausweises die Online-Beantragung oder buchen Sie online einen Termin. Sollten Sie hierzu nicht die Möglichkeit haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 04124 / 930 434.
Die Gebühr für den Parkausweis beträgt weiterhin 24,60 €. Bei Verlust des Parkausweises oder bei einer Kennzeichenänderung im laufenden Jahr wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,40 € fällig.
Jede*r Bewohner*in erhält grundsätzlich nur einen Parkausweis für ein auf sie/ihn als Halter*in zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauernd genutztes Kraftfahrzeug. Bei Neuantrag bitte Kfz-Schein, Führerschein und Personalausweis vorlegen.
Die Sonderparkberechtigung verliert ihre Gültigkeit:
- nach Ablauf eines Jahres (365 Tage),
- beim Fahrzeugwechsel oder
- bei Wegfall der melderechtlichen Voraussetzungen.
Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in den aufgeführten Straßen meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt (Hauptwohnung oder Zweitwohnung mit Steuernachweis).
Parkraumbewirtschaftete Zonen:
Zone A
• Am Markt (Hausnr. 1-8)
• Bohnstraße
• Große Danneddelstraße
• Große Kremper Straße (Hausnr. 19-36)
• Großer Schwibbogen
• Kleine Danneddelstraße
• Kleine Kremper Straße (Hausnr. 1-6 und 18-19)
• Kleiner Schwibbogen
Zone A/F Am Fleth (Hausnr. 38-52)
Zone B
• Am Kirchplatz
• Am Markt (Hausnr. 9-14)
• Am Wall
• Große Kremper Straße (Hausnr. 7-17)
• Große Nübelstraße
• Kleine Kremper Straße Hausnr. 7-17)
• Kleine Nübelsttraße
• Rosengang
• Schulgang
Zone B/F Am Fleth (Hausnr. 53-69b)
Zone C
• Am Hafen
• Ballhausstraße
• Große Deichstraße
• Groß Neuwerk
• Kapaunenstraße
• Kleine Deichstraße
• Klein Neuwerk
• Königstraße (2-11 und 41-58)
• Namenlosestraße
• Reichenstraße
• Schlachterstraße
Zone C/F Am Fleth (Hausnr. 4-37)
Pflegedienste, Ärzte und Ärztinnen erhalten einen Parkausweis, der in allen Zonen gültig ist.
Die Straße „Am Markt“ ist von der Sonderparkberechtigung ausgenommen. Dort muss also jede*r einen Parkschein ziehen.
Es versteht sich von selbst, dass jeder Missbrauch zur Anzeige gebracht wird.
Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Bertram.