Sprungziele
Seiteninhalt

Ausgabe der Bewohnerparkausweise 2024

Parken

Nach wie vor gilt für die Nutzung der Bewohnerparkausweise: Anwohner*innen dürfen nur in der ihrer Anschrift zugeordneten Zone mit dem Bewohnerparkausweis frei parken.  Voraussetzung für das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises 2024 ist – wie in den Vorjahren -, dass nach den geltenden Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung die Zugehörigkeit zum Kreis der Sonderparkberechtigten besteht.

Für die Ausgabe der Bewohnerparkausweise 2024 gilt:
Der Personenkreis, der bei der Beantragung des Parkausweises der Finanzbuchhaltung der Stadt Glückstadt ein SEPA-Mandat erteilt hat, erhält den Ausweis für 2024 per Post. Sollten Sie kein gültiges Sepa-Mandat eingereicht haben, nutzen Sie zur Beantragung des Bewohnerparkausweises die Online-Beantragung oder buchen Sie online einen Termin Sollten Sie hierzu nicht die Möglichkeit haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin unter 04124 / 930 434.
Die Gebühr für den Parkausweis beträgt weiterhin 24,60 €. Bei Verlust des Parkausweises oder bei einer Kennzeichenänderung im laufenden Jahr wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12,40 € fällig.

Jede*r Bewohner*in erhält grundsätzlich nur einen Parkausweis für ein auf sie/ihn als Halter*in zugelassenes oder nachweislich von ihr/ihm dauernd genutztes Kraftfahrzeug. Bei Neuantrag bitte Kfz-Schein, Führerschein und Personalausweis vorlegen.

Die Sonderparkberechtigung verliert ihre Gültigkeit:
- nach Ablauf eines Jahres (365 Tage),
- beim Fahrzeugwechsel oder
- bei Wegfall der melderechtlichen Voraussetzungen.

Einen Anspruch auf Erteilung hat, wer in den aufgeführten Straßen meldebehördlich registriert ist und dort tatsächlich wohnt (Hauptwohnung oder Zweitwohnung mit Steuernachweis).

Parkraumbewirtschaftete Zonen:

Zone A    
•    Am Markt (Hausnr. 1-8)
•    Bohnstraße
•    Große Danneddelstraße
•    Große Kremper Straße (Hausnr. 19-36)
•    Großer Schwibbogen
•    Kleine Danneddelstraße
•    Kleine Kremper Straße (Hausnr. 1-6 und 18-19)
•    Kleiner Schwibbogen

Zone A/F Am Fleth (Hausnr. 38-52)

Zone B
•    Am Kirchplatz
•    Am Markt (Hausnr. 9-14)
•    Am Wall
•    Große Kremper Straße (Hausnr. 7-17)
•    Große Nübelstraße
•    Kleine Kremper Straße Hausnr. 7-17)
•    Kleine Nübelsttraße
•    Rosengang
•    Schulgang

Zone B/F Am Fleth (Hausnr. 53-69b)

Zone C
•    Am Hafen
•    Ballhausstraße
•    Große Deichstraße
•    Groß Neuwerk
•    Kapaunenstraße
•    Kleine Deichstraße
•    Klein Neuwerk
•    Königstraße (2-11 und 41-58)
•    Namenlosestraße
•    Reichenstraße
•    Schlachterstraße

Zone C/F Am Fleth (Hausnr. 4-37)

Pflegedienste, Ärzte und Ärztinnen erhalten einen Parkausweis, der in allen Zonen gültig ist.

Die Straße „Am Markt“ ist von der Sonderparkberechtigung ausgenommen. Dort muss also jede*r einen Parkschein ziehen.

Es versteht sich von selbst, dass jeder Missbrauch zur Anzeige gebracht wird.

Bei eventuellen Fragen wenden Sie sich gerne an Frau Bertram.