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Fragen und Antworten anlässlich der Informationsveranstaltung zur Landesunterkunft in Glückstadt am 22. September 2023, 18.00 Uhr

Was sind die Hintergründe in direkter Nachbarschaft zur Abschiebungshafteinrichtung eine Erstaufnahme für Geflüchtete einzurichten?
Die gesamte Liegenschaft ist vom Land angemietet und voll betriebsbereit (inkl. Mobiliar). Daher ist eine kurzfristige Reaktivierung bzw. Nutzung durch das Land möglich. Der Betrieb der Einrichtung erfolgt durch das Land und wird zu 100 % vom Land finanziert.

Welche anderen Standorte wurden von dem Sozialministerium für die Einrichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung in Betracht gezogen?
Alle aktiven Standorte wurden aufgestockt bzw. die Belegung verdichtet. Die Landesunterkunft Seeth wurde als Reserveliegenschaft aktiviert.

Ist die Wiedereröffnung und der Betrieb als Dauerlösung gedacht? Wird Glückstadt auch bei einem Rückgang der Zahlen an Geflüchteten geöffnet bleiben? Ist der Betrieb der Erstaufnahme befristet? Wenn ja, wie lange ist die Befristung und um wieviel Zeit kann die Nutzungsdauer verlängert werden in welchem Rhythmus?
Die Reaktivierung der Landesunterkunft Glückstadt erfolgt nach derzeitigem Stand nur vorübergehend. Über die konzeptionellen Planungen für ein Standortkonzept ab 2026 wird mit allen Standortkommunen gesprochen.

Inwiefern ist dem Ministerium eine Absprache des Innenministeriums mit der Stadt Glückstadt bekannt, dass aufgrund der Abschiebehaft von der Zuteilung für Geflüchtete nach Glückstadt Abstand genommen wird?
Die Zusage, neben der Abschiebungshafteinrichtung keine sogenannte „AnKER“-Einrichtung zu betreiben, ist bekannt. Leider erfordert die aktuelle Situation die Reaktivierung der Einrichtung, um die ankommenden Schutzsuchenden aufnehmen zu können. Nach derzeitigem Stand soll die Reaktivierung der Landesunterkunft Glückstadt nur vorübergehend erfolgen.

Laut Informationen aus Glückstadt gibt es in der Einrichtung keine Kücheneinrichtungen. Inwiefern ist dem Ministerium dieser Umstand bekannt und welche Maßnahmen wurden aufgrund dieser Situation gezogen?
Das ist bekannt, es wird ein (winterfestes) Verpflegungszelt geben, weitere Optionen werden aktuell geprüft.

Zeitliche Perspektive der Inbetriebnahme
Die Inbetriebnahme dauert bis zu sechs Wochen, wobei eine Notinbetriebnahme bereits aktuell möglich ist (Hinweis: Belegung startet sukzessive seit 28. September 2023).

Frage nach Versorgung in der Landesunterkunft
Die Bewohnerinnen und Bewohner werden durch einen Betreuungsverband betreut, erhalten Verpflegung und Bekleidung, werden ärztlich versorgt durch den Ärztlichen Dienst und erhalten für ihre persönlichen Bedarfe Taschengeld. Darüber hinaus wird innerhalb der Einrichtung ein Wachdienst eingesetzt. Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (als Hausherr) ist mit einer Außenstelle vor Ort. Die Kooperation mit Kliniken wird über den Ärztlichen Dienst sichergestellt.

Gibt es eine Verstärkung der Polizeipräsenz in Glückstadt durch weitere Zuweisung von Personal an die Wache in Glückstadt?
Wichtiger Indikator bei der Beurteilung der Sicherheitslage einer Landesunterkunft sind die Belegungszahlen, die Belegungsdichte sowie die Zusammensetzung der Belegung. Die Landespolizei Schleswig-Holstein analysiert in fortlaufendem Prozess die Lage in allen Landesunterkünften, Dienststärken und Dienstzeiten anhand eines vorgegebenen Orientierungsrahmens den erkannten Bedürfnissen angepasst, dieser Prozess hat sich bewährt.
In der Landesunterkunft Glückstadt wird eine Polizeidienststelle eingerichtet.

Muss Glückstadt in diesem Rahmen weiter Zuweisung von Flüchtlingen übernehmen oder wird die Zuweisung für die Nutzungszeit für Glückstadt ausgesetzt?
Die Anzahl der nach dem Schlüssel aufzunehmenden Personen mindert sich um die durchschnittliche Anzahl der Unterbringungsplätze in der Landeseinrichtung (§ 6 Absatz 3 i. V. m. § 4 Absatz 5 Ausländer- und Aufnahmeverordnung).

Das Engagement der Menschen in Glückstadt, wie auch in anderen Kommunen war in den letzten Jahren sehr hoch. Welche zusätzliche Unterstützung gibt das Ministerium für eine Aufstockung und Vereinfachung von Hilfen, wie Sprachkurse etc.?
In Landesunterkünften werden Menschen grundsätzlich mit Sprach- und Integrationskursen auf die Zeit nach der Kreisverteilung vorbereitet. Lerninhalte der Integrations-, aber auch Sprachkurse und Vermittlung von Grundwissen über das Leben in Deutschland. Betreuungsverbände thematisieren lebenspraktischen Fragen u. a. in der Sozial- und Verfahrensberatung. Entsprechende Angebote soll es auch in Glückstadt geben.

Gibt es eine Entlastung in Form finanzieller Unterstützung für Glückstadt?
Bewohnerinnen und Bewohner der Landesunterkünfte sind Einwohnerinnen und Einwohner der jeweiligen Kommune. D.h. die Kommune erhält für diese Personen Schlüsselzuweisungen. Die Höhe der Schlüsselzuweisungen hängt von den gesamten Rahmenbedingungen in dem jeweiligen Finanzausgleichsjahr als auch von individuellen Werten der Gemeinde ab. Stichtag ist der 31. Dezember eines jeden Jahres.

Inwiefern ist dem Ministerium der Umstand bekannt, dass die Stadt Glückstadt in den Bereichen Integration und Asyl mehr Anlauf und entsprechend mehr Arbeit haben wird, die nicht durch den durch das Land finanzierten Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung gedeckt sind? Kann das Ministerium hierzu bereits Auskunft geben, wie hoch die Kosten geschätzt werden für die Kommune? Erhält die Glückstädter Verwaltung eine personelle Aufstockung, finanziert oder unter Beteiligung des Landes? Ist bereits bekannt, wie hoch diese personelle Aufstockung sein wird?
Wesentliche Betreuungsaufgaben im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung (z. B. Kita), werden in der Einrichtung durch das Land übernommen. Darüber hinaus sind Bewohnerinnen und Bewohner der Landeseinrichtungen auch Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt, d.h. die Stadt erhält für diese Menschen Schlüsselzuweisungen. Stichtag ist der 31. Dezember eines jeden Jahres.
Die Anmeldungen sollen – sobald wie möglich – automatisiert erfolgen, um das Einwohnermeldeamt der Stadt nicht unnötig zu belasten.

Es heißt, dass keine schulpflichtigen Geflüchteten nach Glückstadt kommen sollen. Kann das Sozialministerium dies bestätigen und außerdem darlegen, wie dies verbindlich auch längerfristig eingehalten werden kann?
Wie sieht die Ausstattung für Kinder und Jugendliche in der Landesunterkunft aus?
Die Belegung an den Standorten wird im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge zentral gesteuert, insofern kann das beim Belegungsmanagement gewährleistet werden. Kinder unter sechs Jahren werden im Rahmen der Kinderbetreuung durch den Betreuungsverband in der Liegenschaft betreut (= keine Nutzung der örtlichen Kitas). Derzeit ist eine Beschulung noch nicht möglich, daher wird bis auf Weiteres auf die Unterbringung von Schulkindern in der Landesunterkunft Glückstadt verzichtet. I.Ü. werden durch den Betreuungsverband Freizeitangebote – auch in Kooperation mit Ehrenamt – unterbreitet.
Ehrenamtliches Engagement in der Einrichtung wird durch den Betreuungsverband koordiniert.

Wie ist der Status der unterzubringenden Personen?
Untergebracht werden Schutzsuchende, die zum Wohnen in Aufnahmeeinrichtungen des Landes verpflichtet sind, in den meisten Fällen handelt es sich um Asylsuchende im laufenden Verfahren.
Die Zusammensetzung der Belegung hängt vom Zugangsgeschehen ab. Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge strebt eine Mischung von Familien und alleinreisenden Personen an.

Wie lange halten sich die Bewohnerinnen und Bewohner in der Landesunterkunft auf?
Die Verweildauer richtet sich individuell nach dem jeweiligen Stand des Asylverfahrens sowie dem Status. Höchstgrenzen sind im Asylgesetz geregelt. Die durchschnittliche Verweildauer beläuft sich zurzeit auf 115 Tage.

Gibt es W-LAN in der Landesunterkunft?
Ja.

Wie ist die Zuwegung zur Landesunterkunft?
Die Zuwegung erfolgt über Admiralsweg.

Wie kann ehrenamtliches Engagement in der Stadt Glückstadt unterstützt werden?
Die Möglichkeiten zur Unterstützung und Ansprechpartner sind der Stadt Glückstadt mitgeteilt worden.

Wie ist die Vernetzung in der Stadt Glückstadt geplant?
Es sollte regelmäßigen Austausch zwischen dem Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge mit den in der Landesunterkunft tätigen Dienstleistern und Behörden sowie der Stadt Glückstadt geben. In anderen Standorten gibt es sogenannte „Runde Tische“.

Wie sieht die konkrete finanzielle Unterstützung des Landes für temporäre Gemeinschaftsunterkünfte (nicht die Erstaufnahme) aus?
Der Finanzausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages hat am 20. September 2023 insgesamt 49 Mio. € für die Herrichtungs-Richtlinie und Richtlinie „temporäre kommunale Gemeinschaftsunterkünfte“ bereitgestellt.

Wann haben mit dem Bürgermeister von Glückstadt Absprachen stattgefunden bzw. wann wurde er über die Einrichtung der Erstaufnahme informiert?
Im Vorwege der Information der Kreise und kreisfreien Städte über die notwendige Steigerung der Kreisverteilungen sowie Verkürzung der Ankündigungsfrist mit Schreiben vom 12. September 2023 wurde der Bürgermeister telefonisch informiert (Freitag, 8. September 2023). Eine schriftliche Information erfolgte in der darauffolgenden Woche.

Rechnet das Ministerium aufgrund des Fachkräftemangels mit Schwierigkeiten bei der Einstellung von ausreichend Personal innerhalb einer solch kurzen Zeit für die Betreuung und ärztliche Versorgung der Menschen?
Die Personalgewinnung für das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge sowie die Dienstleister läuft auf Hochtouren. Es ist ein sukzessives Hochfahren im Startbetrieb geplant.