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Bürgerservice

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Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz


Onlinedienste

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.

Frist

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.

Voraussetzungen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Urheber

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