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Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
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Volltext
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Frist
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage(n)
Ansprechpunkt
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal