Sprungziele
Seiteninhalt

Bürgerservice

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung


Volltext

Wenn Sie Leitungen, zum Beispiel Werksleitungen, Rohr- und Kabelleitungen für

  • Strom,
  • Gas,
  • Fernwärme,
  • Wasser und Abwasser mit Hausanschlüssen,

die privaten Zwecken dienen, unter öffentlichen Straßen verlegen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Frist

Die Sondernutzungserlaubnis ist vor dem Maßnahmebeginn zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen

Ein detaillierter Plan mit Angaben zu Art, Umfang und Dauer des Vorhabens.

Kosten

Die Nutzungsentgelte richten sich nach den einschlägigen Nutzungsentgeltverordnungen. Darüber hinaus sind alle Kosten, die dem jeweiligen Straßenbaulastträger durch die Sondernutzung entstehen, auf dessen Verlangen zu ersetzen. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Über die Nutzung wird ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen.

Ansprechpunkt

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung oder an den Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (als zuständiger Straßenbaulastträger).

Formulare

Anträge sind formlos zu stellen.



Spezielle Hinweise für Glückstadt:

Bei der Stadt Glückstadt kann die Aufgrabegenehmigung mit folgendem Formular beantragt werden:



Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal



Spezielle Hinweise für Glückstadt:

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal