SEPA-Lastschriftmandat (kommunal) erteilen
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SEPA-Lastschriftmandat
SEPAMit einem SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen. Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge. Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Das Lastschriftmandat wird bzw. durch die auf dem Abgabenbescheid genannte Mandatsreferenz und unserer Gläubiger-Identifikationsnummer (DE22ZZZ00000283007) gekennzeichnet. Diese wird bei allen Lastschrifteinzügen mit angegeben werden.
Sollten Sie künftig die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren wünschen, so nutzen Sie vorzugsweise den
Onlinedienst
in der Randspalte
oder füllen Sie das Formular SEPA-Lastschriftmandat aus und senden dieses
im Original
( per E-Mail oder per Fax)
unterschrieben mit Datumsangabe
zurück an die
Stadt Glückstadt
Finanzbuchhaltung
Am Markt 4
25348 Glückstadt
.
SEPA Lastschriftmandat
(PDF: 2.1 MB)
SEPA-Überweisung
Bei per Überweisung getätigten Zahlungen muss die IBAN (International Bank Account Number) auf den SEPA-Überweisungsvordrucken der Banken angegeben werden.
Die BIC (Bank Identifer Code) wird lediglich bei Auslands-Überweisungen benötigt.
Die Bankverbindungen der Finanzbuchhaltung der Stadt Glückstadt im SEPA-Verfahren lauten:
Sparkasse Westholstein (NOLADE21WHO)
DE07 2225 0020 0021 0500 24
VR Bank in Holstein eG (GENODEF1PIN)
DE43 2219 1405 0061 2177 20
Postbank Hamburg (PBNKDEFF)
DE31 2001 0020 0011 4442 05
Urheber
Spezielle Hinweise für Glückstadt:
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal