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Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen


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Volltext

Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

Frist

Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

Erforderliche Unterlagen

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

Kosten

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

  • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
  • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

ausgestellt werden.

Ansprechpunkt

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

Urheber

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