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Nachforschungsgenehmigung für archäologische Ausgrabungen zum Entdecken von Denkmalen beantragen
Volltext
Wenn Sie eigenständig nach Kulturdenkmalen suchen oder eine archäologische Ausgrabung durchführen möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.
Die Genehmigung kann durch das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde erteilt und mit Bedingungen oder Auflagen versehen werden.
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Suche historische Gegenstände finden, müssen Sie dies umgehend der zuständigen oberen Denkmalschutzbehörde mitteilen.
Frist
Es gibt keine Frist.
Voraussetzungen
- Einverständnis der Flächeneigentümer und Pächter
- naturschutzrechtliche Genehmigungen
- Nachweis von Leitungsplänen (Schachtscheine)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine denkmalrechtliche Genehmigung
- Lageplan des Untersuchungsgebietes
- Angaben zur Qualifikation
- Methodenbeschreibung
- Zeitplan
- Sicherungs- und Dokumentierungskonzept
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Ansprechpunkt
- An das Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein (ALSH) als Obere Denkmalschutzbehörde,
- bei archäologischen Denkmälern im Bereich der Hansestadt Lübeck an den Bereich Archäologie und Denkmalpflege der Stadt Lübeck
Verfahrensablauf
- Den Antrag auf Genehmigung können Sie schriftlich oder per E-Mail stellen.
- Der formlose Antrag muss beim Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein als zuständige obere Denkmalschutzbehörde des Landes schriftlich oder in Form einer E-Mail gestellt werden.
- Dazu nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse alsh.landsh.de oder schicken einen Antrag per Post an die zuständige Behörde. Die Kollegeninnen und Kollegen nehmen dann mit Ihnen Kontakt auf.
- Sollte die zuständige obere Denkmalschutzbehörde des Landes Mängel im Antrag feststellen, bekommen Sie eine angemessene Frist zur Behebung.
- Sollten Sie die Mängel nicht beseitigen und die Frist verstreichen lassen, gilt der Antrag als zurückgewiesen.
Bearbeitungsdauer
- 1 — 3 Monat(e)
- Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die zuständige obere Denkmalschutzbehörde nicht innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen bei der Denkmalschutzbehörde einen Bescheid erlassen hat.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal