Sprungziele
Seiteninhalt

Bürgerservice

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Kommunale Sportförderung beantragen


Volltext

Spezielle Hinweise für Glückstadt:

Die Stadt Glückstadt gewährt den Turn- und Sportvereinen Zuschüsse für den laufenden Sportbetrieb, welcher sich nach den jugendlichen Mitgliedern des Vereines richtet.

Zusätzlich können Turn- und Sportvereine bei mindestens 600 aktiven jugendlichen Mitgliedern Zuschüsse für Turn- und Sportlehrkräfte erhalten.

Die Beschaffung von Sportgeräten und Sportausrüstungen sowie der Bau und die Grunderneuerung von Sportstätten und Sondersportanlagen können ebenfalls von der Stadt bezuschusst werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sportförderung besteht nicht.

Kosten

Spezielle Hinweise für Glückstadt:

Die Stadt Glückstadt erhebt keine Gebühren.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Spezielle Hinweise für Glückstadt:

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal



Spezielle Hinweise für Glückstadt:

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal