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Jägerprüfung - Zulassung beantragen


Volltext

Die Jägerprüfung besteht aus einer Schießprüfung sowie einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil. Die bestandene Jägerprüfung ist eine wichtige Voraussetzung für die Beantragung des Jagdscheins. 

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestalter für einen Jugendjagdschein: 16 Jahre 
  • Sie müssen die geforderte körperliche und geistige Eignung und Zuverlässigkeit nachweisen. 
  • Ihr polizeiliches Führungszeugnis muss einwandfrei sein. 

Erforderliche Unterlagen

  •  der Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühren
  •  der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Waffengebrauch
  •  der Nachweis der Einwilligung der gesetzlichen Vertreter für den Fall der Minderjährigkeit des Prüflings  
  •  der Nachweis, dass der Prüfling an einem durch die oberste Jagdbehörde anerkannten Fangjagd-Ausbildungslehrgang teilnimmt; die Lehrgangsbescheinigung muss spätestens 3 Tage vor Prüfungsbeginn vorgelegt werden
  • gegebenenfalls die Bescheinigung über bereits bestandene

Kosten

  • Den Gebührenbescheid erhalten Sie nach Anmeldung bei der Stelle, bei der Sie die Jägerprüfung absolvieren möchten.

    Gebühr: 280,00 EUR (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie die vor dem 1. April 1953 Inhaber eines Jahresjagdscheins waren, müssen Sie die Jägerprüfung nicht erneut ablegen.

Ansprechpunkt

Untere Jagdbehörde der Kreise und kreisfreien Städte

Verfahrensablauf

  • Sie können den Antrag schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
  • Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft. 
  • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, werden Sie zur Jägerprüfung zugelassen.

Bearbeitungsdauer

Die Anmeldung erfolgt in der Regel zu Beginn des Vorbereitungslehrgangs. 

Urheber

Frist

  • 2 Monat(e)
    • vor Prüfungsbeginn