Förderung von Kinder- und Jugendfahrten beantragen
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Spezielle Hinweise für Glückstadt
Für die Durchführung von Fahrten, Lager, Freizeiten und internationalen Jugendbegegnungen haben Vereine und andere Institutionen die Möglichkeit, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen von der Stadt Glückstadt zu erhalten. Förderungsfähig sind alle Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in Glückstadt haben. Somit soll Kindern und Jugendlichen in Gruppen die Möglichkeit gegeben werden, an Freizeiten außerhalb von Schule, Berufsausbildung und Beruf teilnehmen zu können. Die Maßnahmen sollen die leibliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gleichermaßen fördern. Da es sich um freiwillige Leistungen der Stadt Glückstadt handelt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Frist
Spezielle Hinweise für Glückstadt
- Der Antrag muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Fahrt beim Bürgermeister der Stadt Glückstadt eingegangen sein.
- Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Fahrt beim Bürgermeister der Stadt Glückstadt eingegangen sein.
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für Glückstadt
- Antrag (online)
- Verwendungsnachweis (online)
Kosten
Spezielle Hinweise für Glückstadt
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
Spezielle Hinweise für Glückstadt
Ansprechpunkt
Spezielle Hinweise für Glückstadt
An die Stadtverwaltung Glückstadt.