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Bürgerservice

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Förderung von Kinder- und Jugendfahrten beantragen


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Volltext

Spezielle Hinweise für Glückstadt:

Für die Durchführung von Fahrten, Lager, Freizeiten und internationalen Jugendbegegnungen haben Vereine und andere Institutionen die Möglichkeit, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen von der Stadt Glückstadt zu erhalten. Förderungsfähig sind alle Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz in Glückstadt haben. Somit soll Kindern und Jugendlichen in Gruppen die Möglichkeit gegeben werden, an Freizeiten außerhalb von Schule, Berufsausbildung und Beruf teilnehmen zu können. Die Maßnahmen sollen die leibliche, geistige und seelische Entwicklung der Kinder und Jugendlichen gleichermaßen fördern. Da es sich um freiwillige Leistungen der Stadt Glückstadt handelt, besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Frist

Spezielle Hinweise für Glückstadt:

  • Der Antrag muss spätestens 8 Wochen vor Beginn der Fahrt beim Bürgermeister der Stadt Glückstadt eingegangen sein.
  • Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Wochen nach Beendigung der Fahrt beim Bürgermeister der Stadt Glückstadt eingegangen sein.

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für Glückstadt:

  • Antrag (online)
  • Verwendungsnachweis (online)

Kosten

Spezielle Hinweise für Glückstadt:

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlage(n)

Ansprechpunkt

Spezielle Hinweise für Glückstadt:

An die Stadtverwaltung Glückstadt.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal



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