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Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes
Volltext
Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.
Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.
Voraussetzungen
- Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage(n)
Zuständige Stelle
Das örtliche Jugendamt
Ansprechpunkt
Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen
Urheber
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