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Bürgerservice

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Einmalige Leistungen oder Zuschüsse bei der Aufnahme eines Pflegekindes


Volltext

Bei Aufnahme eines Pflegekindes in Vollzeitpflege erhalten Pflegepersonen einmalige und pauschalierte Leistungen oder Zuschüsse.

Lassen Sie sich von Ihrem örtlichen Jugendamt oder Pflegekinderdienst beraten.

Voraussetzungen

  • Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

Ansprechpunkt

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.
 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen

Urheber