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Ehrenamtskarte ausstellen lassen


Volltext

Die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein ist eine Anerkennung für Ihr freiwilliges Engagement. Mit ihr können Sie Vergünstigungen bei teilnehmenden Einrichtungen im gesamten Land nutzen.

Als Ehrenamtskarte gilt auch der Dienstausweis der Freiwilligen Feuerwehr Schleswig-Holstein. Sie können die Karte oder den Dienstausweis bei teilnehmenden Einrichtungen vorlegen. Diese erkennen Sie an dem Logo der Ehrenamtskarte, das an Eingängen oder Kassen angebracht ist.

Frist

  • 2 Jahr(e)
    • Für die Ehrenamtskarte. Nach Ablauf der Geltungsdauer kann eine erneute Ausstellung beantragt werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
  • 5 Jahr(e)
    • Für den Dienstausweis der Freiwilligen Feuerwehr Schleswig-Holstein. Nach Ablauf der Geltungsdauer kann eine erneute Ausstellung beantragt werden, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.

Voraussetzungen

  • Sie engagieren sich freiwillig und unentgeltlich in einer gemeinwohlorientierten Organisation in Schleswig-Holstein.
  • Ihr ehrenamtliches Engagement besteht seit mindestens zwei Jahren.
  • Sie sind in diesem Zeitraum durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Woche oder insgesamt 150 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig gewesen.
  • Für Ihre Tätigkeit erhalten Sie kein Entgelt und keine geldwerten Vorteile. Eine Erstattung von Auslagen ist zulässig.
  • Sie haben das 16. Lebensjahr vollendet.
  • Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr erfüllen die Voraussetzungen mit einem gültigen Feuerwehr-Dienstausweis.

Erforderliche Unterlagen

  • Bestätigung einer verantwortlichen Person oder Organisation über Ihr ehrenamtliches Engagement
  • Nachweis über Dauer und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit
  • Bei Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr: gültiger Feuerwehr-Dienstausweis

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Die Ehrenamtskarte ist nicht übertragbar und nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis nutzbar.

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Angaben zu Ihrem ehrenamtlichen Engagement.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein.

Ansprechpunkt

Büro der Ehrenamtskarte Schleswig-Holstein c/o nettekieler Ehrenamtsbüro

Rechtsbehelf

Es gibt keinen Rechtsbehelf.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal