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Betäuben oder Töten von Wirbeltieren, Sachkundenachweis erbringen
Volltext
Wer Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit
- schlachten oder
- im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder
- betäuben will,
bedarf hierfür einer gültigen Sachkundebescheinigung der zuständigen Behörde.
Die Sachkundebescheinigung wird auf Antrag erteilt, wenn die Sachkunde nach Maßgabe der Tierschutzschlachtverordnung nachgewiesen ist.
Frist
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Ausbildungszeugnisse,
- gegebenenfalls Bescheinigung über Fortbildungen und
- Personalausweis.
Kosten
Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweiligen Kosten- oder Gebührenordnung. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt in Schleswig-Holstein".
Ansprechpunkt
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Veterinärämter/Amtstierärzte).
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal