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Die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte ist grundsätzlich genehmigungsfrei. Dabei ist darauf zu achten, dass die Darstellung des Stadtwappens heraldisch und künstlerisch einwandfrei erfolgt, das Stadtwappen nicht verändert wird und der Ruf der Stadt Glückstadt durch die Verwendung des Stadtwappens keinen Schaden erhält. Die Verwendung ist anzuzeigen. Über den Online-Dienst können Sie sich das Wappen im Jpeg-Format herunterladen.