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SARS-CoV-2 BekämpfungsVO ab 18.05.2020 bis 07.06.2020

Ab dem 18.05.2020 dürfen die Gastronomie und die Beherbungsbetriebe in Glückstadt unter Einhaltung der erstellten Hygienekonzepte wieder öffnen.

Richtlinien dafür sind unter anderem

  •         Die Betreiber müssen ein Hygienekonzept erarbeiten und dieses nach Aufforderung durch die Behörden vorlegen
  •         Die Kontaktdaten der Gäste müssen erhoben werden, um im Falle einer Infektion eine Rückverfolgung zu ermöglichen
  •         Buffets sind nicht erlaubt
  •         Übermäßiger Alkoholkonsum ist zu vermeiden
  •         Um 22 Uhr ist zu schließen

Die SARS-CoV-2-Landesverordnung vom 16.Mai 2020 in Kraft ab 18.05.20 bis 07.06.20