Seiteninhalt
SARS-CoV-2 BekämpfungsVO ab 18.05.2020 bis 07.06.2020
Ab dem 18.05.2020 dürfen die Gastronomie und die Beherbungsbetriebe in Glückstadt unter Einhaltung der erstellten Hygienekonzepte wieder öffnen.
Richtlinien dafür sind unter anderem
- Die Betreiber müssen ein Hygienekonzept erarbeiten und dieses nach Aufforderung durch die Behörden vorlegen
- Die Kontaktdaten der Gäste müssen erhoben werden, um im Falle einer Infektion eine Rückverfolgung zu ermöglichen
- Buffets sind nicht erlaubt
- Übermäßiger Alkoholkonsum ist zu vermeiden
- Um 22 Uhr ist zu schließen
Die SARS-CoV-2-Landesverordnung vom 16.Mai 2020 in Kraft ab 18.05.20 bis 07.06.20