Bekanntmachung der Stadt Glückstadt
Feststellung über das Nachrücken eines*einer Bewerber*in
Birgit Steup hat den bei der Gemeindewahl am 14. Mai 2023 über die Bürger für Glückstadt erlangten Sitz in der Stadtvertretung mit Wirkung zum 22.05.2026 niedergelegt.
Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit geltenden Fassung rückt die oder der nächste Bewerber*in auf der Liste derjenigen politischen Partei oder Wählergruppe nach, für die die oder der Ausgeschiedene bei der Wahl aufgetreten ist.
Als nächste*r zu berücksichtigende Bewerber*in auf dem Wahlvorschlag der BFG rückt somit
Michael Rosenberg
Gartenstraße 21
25348 Glückstadt
in die Stadtvertretung nach.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede wahlberechtigte Person der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei dem Gemeindewahlleiter Einspruch einlegen.
Die Einspruchsfrist beginnt am 13.07.2026 und endet am 12.08.2026.
Glückstadt, den 08.07.2026
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Rolf Apfeld