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Die Stadt Glückstadt gewährt den Turn- und Sportvereinen Zuschüsse für den laufenden Sportbetrieb, welcher sich nach den jugendlichen Mitgliedern des Vereines richtet.

Zusätzlich können Turn- und Sportvereine bei mindestens 600 aktiven jugendlichen Mitgliedern Zuschüsse für Turn- und Sportlehrkräfte erhalten.

Die Beschaffung von Sportgeräten und Sportausrüstungen sowie der Bau und die Grunderneuerung von Sportstätten und Sondersportanlagen können ebenfalls von der Stadt bezuschusst werden.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung von Zuschüssen im Rahmen der Sportförderung besteht nicht.