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Sturmflut - wat geiht mi dat an?

Sturmflut Fähranleger

Von einem richtig heftigen Sturm sind wir seit längerem verschont geblieben. Und auch der Orkan im Februar 2020 pustete zum Glück nur aus südwestlichen oder westlichen Richtungen. Folglich brauchten wir uns wegen einer ansonsten  drohenden schweren Sturmflut keine ernsthaften Sorgen zu machen. Trotzdem sollten wir wachsam bleiben, denn der nächste Sturm aus Nordwest kommt bestimmt.

Die Tatsache, dass eine sehr schwere Sturmflut mit Wasserständen von mehr als 4 ½ Meter über dem mittleren Tidehochwasser und der Gefahr, dass der Deich am oberen Ende der Straße Am Rethövel bricht,  inzwischen 44 Jahre zurück liegt, darf uns nicht minder wachsam werden lassen.

Mit anderen Worten: „Sturmflut, dat geiht mi unbedingt wat an!"

Treffen Sie anhand einer Checkliste persönliche Vorkehrungen für den Fall erforderlich werdender Notfallmaßnahmen bei Überflutungen.
Näheres entnehmen Sie auch dem
Merkblatt über Verhaltensratschläge im Falle einer Sturmflut der schleswig-holsteinischen Landesregierung und der
Notfallbeilage des Kreises Steinburg für Bewohner in der Krempermarsch. Diese ist zwar schon 12 Jahre alt, aber immer noch aktuell.

Seien Sie also wachsam, wenn aus Richtung West oder Nordwest ein schwerer Sturm über Glückstadt beziehungsweise die Deutsche Bucht fegt. Sturmflutwarnungen werden ab einem Wasserstand von  1,50 m über dem mittleren Tidehochwasser vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) über die Medien (Radio, ggfs. Fernsehen) und über die Warn-App „NINA“ verbreitet.

Wasserstände von + 2,50 m, die innerhalb eines Jahres sogar mehrmals erreicht werden können, sind kein Grund zur Sorge. Kritischer wird es, wenn vor einer sehr schweren Sturmflut mit einem Wasserstand von + 3,50 m und mehr gewarnt wird.  

Auch wenn die Elbe dann noch immer nicht über den Deich schwappt, so können bei dieser Entwicklung Schäden an den Deichen nicht mehr ausgeschlossen werden. Deshalb sollte man unbedingt zu Hause bleiben, sich nicht als Schaulustiger am Außenhafen oder auf dem Elbdeich in Gefahr begeben und dort womöglich Rettungskräfte bei ihrer Arbeit behindern.

03.02.2020