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Informationen für Gewerbetreibende zum Lockdown ab 16.12.20

Der bevorstehende Lockdown hat wieder einige Fragen aufgeworfen, die die Stadtverwaltung bereits mit dem Kreis klären konnten.
Vorranging geht es dabei um die Öffnung der Geschäfte und Einlass der Kunden in geschlossene Räume insbesondere der Zeit vor Weihnachten, aber auch bis zum 10.01.21

Einzelhandel:
Im Gegensatz zum Frühjahr dürfen vorbestellte Waren (im Verordnungstext als im Fernabsatz gekaufte oder bestellten Ware bezeichnet), abgegeben werden, sofern die Kund*innen geschlossene Räume nur einzeln betreten oder die Ausgabe außerhalb geschlossener Räume erfolgt.

Kombigeschäft (Einzelhandl/Paketdienst)
Ebenso wird hier verfahren. Vorbestellte Ware darf auch bei Abgabe oder Abholung einer Sendung (Brief, Päckchen, Paket) mitgegeben werden. Der normale Produktverkauf ist ausgesetzt.
Reisebüro und Versicherungsbüros fallen unter Dienstleistungen OHNE Körperkontakt und dürfen unter Berücksichtigung des Hygienekonzeptes öffnen.

Ich möchte auch noch darauf aufmerksam machen, dass wir heute Morgen erfahren haben, dass ab kommenden Freitag (18.12.2020) vorerst bis 10.01.2021 die Bäderverordnung außer Kraft gesetzt werden soll. Eine entsprechende Änderungsverordnung wird derzeit vorbereitet, was im Umkehrschluss bedeutet, dass Einzelhandelsgeschäfte sonntags geschlossen bleiben müssen.