Fragen und Antworten
Abstimmen kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat.
Alle am 25. Mai 2014 mit Haupt- oder einzigem Wohnsitz in Glückstadt angemeldeten abstimmungsberechtigten Personen, die die Abstimmungsberechtigung entsprechend der gesetzlichen Voraussetzungen haben, werden automatisch von Amts wegen in das Glückstädter Abstimmungsverzeichnis aufgenommen. Über die Aufnahme in das Abstimmungsverzeichnis informiert der Abstimmungsbenachrichtigungsbrief, der Ihnen bis zum 15. Juni 2014 zugestellt wird.
Wenn Sie ab dem 02.06.2014 wissen möchten, ob Sie im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind oder wenn Sie bis zum 15.06.2014 keinen Abstimmungsbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können Sie jederzeit im Abstimmungsbüro nachfragen (Tel.: 04124/930300) bzw. in der Zeit vom 16.06.2014 bis zum 20.06.2014 Einsicht in das Abstimmungsverzeichnis nehmen (Stadt Glückstadt, Bürgerbüro, Am Markt 4).
Ergeben sich bei den Bürgerinnen und Bürgern melderechtliche Veränderungen, so werden diese entsprechend im Abstimmungsverzeichnis von Amts wegen bzw. auf Antrag des Bürgers geändert.
Was muss ich tun, wenn ich keinen Abstimmungsbenachrichtigungsbrief erhalten habe?
Erkundigen Sie sich bitte zunächst im Wahlbüro, ob Sie im Abstimmungsverzeichnis eingetragen sind. Ist das der Fall, können Sie auch unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in Ihrem zuständigen Abstimmungslokal wählen oder Sie beantragen Briefabstimmung.
Was muss ich tun, wenn ich keinen Abstimmungsbenachrichtigungsbrief erhalten habe und innerhalb von Glückstadt umgezogen bin?
Haben Sie sich nach dem 01.06.2014 und bis zum 15.06.2014 innerhalb Glückstadts umgemeldet, so können Sie bis zum 15.06.2014 einen Antrag auf Aufnahme in das Abstimmungsverzeichnis des neuen Abstimmungsbezirks stellen. Ab dem 16.06.2014 ist das nicht mehr möglich. Sie werden in dem Abstimmungsverzeichnis Ihres bisherigen Abstimmungslokales (lt. Abstimmungsbenachrichtigungsbrief) geführt. Sie können dort Ihre Stimme abgeben oder die Möglichkeit der Briefabstimmung in Anspruch nehmen.
Was muss ich tun, wenn ich einen/keinen Abstimmungsbenachrichtigungsbrief erhalten habe und neu mit Hauptwohnsitz nach Glückstadt zugezogen bin?
Haben Sie sich nach dem 01.06.2014 und bis zum 15.06.2014 in Glückstadt mit Hauptwohnsitz angemeldet, so können Sie bis zum 15.06.2014 einen Antrag auf Aufnahme in das Abstimmungsverzeichnis der Stadt Glückstadt stellen. Zwischen dem 16.06.2014 und dem 20.06.2014 können Sie nur aufgrund eines Einspruches in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen werden. Ab dem 21.06.2014 erfolgt keine Eintragung mehr in das Abstimmungsverzeichnis. Sie werden dann im Abstimmungsverzeichnis der Gemeinde Ihres bisherigen Wohnsitzes geführt. Sie können dort Ihre Stimme abgeben, es besteht aber auch die Möglichkeit, die Briefabstimmung in Anspruch zu nehmen.
Was muss ich tun, wenn ich einen/keinen Abstimmungsbenachrichtigungsbrief bekommen habe und von Glückstadt verzogen bin?
Melden Sie sich nach dem 01.06.2014 und vor dem 16.06.2014 in einer anderen Gemeinde des Kreises bei der Meldebehörde an, so können Sie einen Antrag auf Aufnahme in das Abstimmungsverzeichnis der Zuzugsgemeinde stellen. Im Verzeichnis der Stadt Glückstadt werden Sie nach der Rückmeldung der Zuzugsgemeinde gestrichen. Zwischen dem 16.06.2014 und 20.06.2014 können Sie nur aufgrund eines Einspruches in das Abstimmungsverzeichnis Ihrer neuen Gemeinde eingetragen werden. Ab dem 21.06.2014 ist das nicht mehr möglich. Sie werden im Abstimmungsverzeichnis von Glückstadt geführt. Sie können hier Ihre Stimme abgeben, es besteht aber auch die Möglichkeit, Briefabstimmung zu beantragen.
Was muss ich tun, wenn ich am Wahlsonntag aus wichtigen Gründen nicht in das Abstimmungslokal gehen kann, weil ich z.B. arbeiten gehe oder Abstimmungshelfer bin?
Sie haben die Möglichkeit, bis zum 04. Juli 2014, 12:00 Uhr, Briefabstimmung zu beantragen.
Was muss ich tun, wenn ich mich am Wahltag nicht am Sitz meiner Hauptwohnung aufhalte, weil ich z.B. im Urlaub bin?
Sie haben ab dem 02.06.2014 die Möglichkeit der Briefabstimmung.
Entweder stimmen Sie ab dem 02.06.2014 direkt vor Ort im Bürgerbüro ab oder beantragen die Unterlagen schriftlich. Wir senden Ihnen diese auch gern an Ihren jeweiligen Aufenthaltsort. Dazu benötigen wir dann eine Anschrift von Ihnen. Bitte denken Sie bei Aufenthalten im Ausland an die längeren Postwege.
Was muss ich tun, wenn ich plötzlich erkrankt bin und deshalb nicht in das Abstimmungslokal gehen kann?
Bei Vorliegen einer plötzlichen Erkrankung können am Abstimmungstag bis 15:00 Uhr Briefabstimmungsunterlagen beantragt werden. Das erfolgt nur im Abstimmungsbüro, Stadtverwaltung Glückstadt, Bürgerbüro, Am Markt 4. Bitte denken Sie an die Vollmacht, wenn Dritte diese Briefwahlunterlagen abholen.