Europawahl 2019
Informationen zur Wahl
Am 26. Mai 2019 können die rd. 9.000 wahlberechtigten Bürger*innen der Stadt Glückstadt ihre Stimme zur Europawahl 2019 abgeben.
In Deutschland werden die 96 Abgeordneten für das Europäische Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Jede*r Wähler*in hat 1 Stimme.
Fragen und Antworten Europawahlen
Wählerverzeichnis, Wohnsitzänderung
Rechtsgrundlagen
• Europawahlgesetz (EuWG)
• Nach §§4 und 25 Abs. 1 EuWG die in der Anlage 1 aufgeführten Vorschriften des Bundeswahlgesetzes (BWG)
• Europawahlordnung (EuWO)
• Landesverordnung zur Durchführung des Europawahlgesetzes und des Bundeswahlgesetzes
Weiterführende Links
Anträge
Briefwahlantrag:
Wahlscheinantrag mit Briefwahlunterlagen für Europawahl gemäß Anlage 4 zu § 18 Absatz 2 Europawahlordnung
Leben Sie als Deutsche*r im Ausland:
Antrag für Deutsche auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl am 26.05.2019 und Wahlscheinantrag gemäß § 17 Absatz 5 der Europawahlordnung
Sie sind EU-Bürger und möchten sich eintragen lassen:
Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürger gemäß § 17a Absatz 2 der Europawahlordnung für die Wahl zum Europäischen Parlament am 26.05.2019