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Europawahl 2019

Informationen zur Wahl

Am 26. Mai 2019 können die rd. 9.000 wahlberechtigten Bürger*innen der Stadt Glückstadt ihre Stimme zur Europawahl 2019 abgeben.
In Deutschland werden die 96 Abgeordneten für das Europäische Parlament in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Jede*r Wähler*in  hat 1 Stimme.

Briefwahl Europawahlen

Fragen und Antworten

Fragen und Antworten Europawahlen

Sehbehinderung

Sehbehinderung Europawahlen

Stimmabgabe im Wahllokal

Stimmenabgabe

Wählerverzeichnis, Wohnsitzänderung

Wahlberechtigung

Wahlberechtigung Europawahl

Wahlberechtigung für Deutsche im Ausland

Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung Europawahlen

Rechtsgrundlagen

•    Europawahlgesetz (EuWG)
•    Nach §§4 und 25 Abs. 1 EuWG die in der Anlage 1 aufgeführten Vorschriften des Bundeswahlgesetzes (BWG)
•    Europawahlordnung (EuWO)
•    Landesverordnung zur Durchführung des Europawahlgesetzes und des Bundeswahlgesetzes

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Anträge

06.02.2019