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Briefwahl

Anstelle der Stimmenabgabe im Wahllokal besteht auch die Möglichkeit der Wahlteilnahme durch Briefwahl ab dem 03. April 2023. Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 12. Mai 2023, 12 Uhr, erteilt.
Wer die Unterlagen persönlich abholt, kann die Briefwahl ab 03.04.2023 auch gleich im Bürgerbüro des Rathauses ausüben.
Einer anderen Person dürfen Wahlschein und Briefwahlunterlagen nur mit einem unterschriebenen Wahlscheinantrag oder einer schriftlichen Vollmacht ausgehändigt werden.
Gerne können Sie die Briefwahlunterlagen auch online beantragen unter: Antrag Wahlschein
Eine Beantragung ist online erst ab dem 03.04.2023 möglich.
Die Unterlagen werden Ihnen dann auf dem Postweg nach Hause geschickt.