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Allgemeine Informationen
Am 6. Juli 2014 können die rund 9.000 abstimmungsberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Glückstadt mit ihrer Stimmabgabe über die Kreishausfassade des Kreises Steinburg entscheiden.
Abstimmen kann nur, wer in das Abstimmungsverzeichnis eingetragen ist oder einen Abstimmungsschein hat.
Jede Wählerin und jeder Wähler kann mit „Ja“ und „Nein“ stimmen.
Die Abstimmungsfrage lautet:
„Sind Sie für den Erhalt der jetzt bestehenden Fassaden des alten Bahnhofshotels und des Bollhardt’schen Gebäudes auf den Straßenseiten von der Bahnhofstraße über die Ecke in die Viktoriastraße bis hin zum Anschluss an das alte Landratsamt?“