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KEIN Alkoholausschank Ausser Haus
Seit dem 12.12.20 tritt die Allgemeinverfügung des Kreises in Kraft. Diese finden Sie hier.
Das Verbot des Konsums und des Ausschanks von Alkohol in der Öffentlichkeit dient
dazu, alkoholbedingte Verstöße gegen Infektionsschutzmaßnahmen zu unterbinden.