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Abstimmberechtigung

Abstimmungsberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes und alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Abstimmungstag

-     das 16. Lebensjahr vollendet haben,

-     seit mindestens sechs Wochen im Abstimmungsgebiet eine Wohnung haben oder sich im Abstimmungsgebiet sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Abstimmungsgebietes haben sowie

nicht nach § 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (GKWG) vom Abstimmungsrecht ausgeschlossen sind.