Bekanntmachung 2. Nachtragsatzung zur Satzung zur Gestaltung baulicher Anlagen im Bereich der historischen Altstadt (Ortsgestaltungssatzung)
Die Stadtvertretung hat in seiner Sitzung am 11.05.2023 den Erlass der o.g. Satzung beschlossen. Die Satzung der Stadt Glückstadt über bauliche Anlagen im Bereich der historischen Altstadt vom 11.05.2023 wird hiermit bekanntgemacht. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft (01.06.2023).
Die genannte Satzung der Stadt Glückstadt über die Gestaltung baulichen Anlagen im Bereich der historischen Altstadt kann nach in Kraft treten eingesehen werden unter /Verwaltung-Politik/Verwaltung/Ortsrecht/
Glückstadt, den 23.05.2023
Stadt Glückstadt
Der Bürgermeister
Rolf Apfeld
Veröffentlicht in der Holsteiner Allgemeine am 31.05.2023