Vorlage - /2017/037
|
|
Beschlussvorschlag:
Die 7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt vom 30.07.2003 wird in der der Originalniederschrift beigefügten Fassung beschlossen.
Sach- und Problemdarstellung:
Die Änderung von Satzungen zählt gemäß § 28 Nr. 2 Gemeindeordnung (GO) zu den der Stadtvertretung vorbehaltenen Aufgaben. Der Kommunalausschuss bereitet gemäß § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung diese Entscheidung vor.
Die Wappenbeschreibung in § 1 der Hauptsatzung ist der in der Wappenrolle des Landesarchives geführten Fassung anzupassen.
Im Zuge dessen soll die Verwendung des Wappens der Stadt Glückstadt aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der Werbung für die Stadt – entsprechend der praktizierten Verfahrensweise des Landes Schleswig-Holsteins – grundsätzlich genehmigungsfrei sein.
Die weiteren Veränderungen sind in der anliegenden Synopse zusammengefasst.
Finanzielle Auswirkungen:
Die mit der 7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung vorzunehmenden Änderungen haben keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1: Entwurf der 7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Glückstadt
Anlage 2: Synopse zur Änderung der Hauptsatzung
![]() | |||||
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ![]() |
|||
![]() |
1 | Anlage 1: Entwurf der 7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzungder Stadt Glückstadt (20 KB) | |||
![]() |
2 | Anlage 2: Synopse zur Änderung der Hauptsatzung (927 KB) |