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Vorlage - /2017/034  

Betreff: 29. Änderung des Flächennutzungsplanes
Mitteilung über eine überplanmäßige Ausgabe im Wege der Eilentscheidung
Status:öffentlich  
Art:Mitteilung
Beratungsfolge:
Hauptausschuss
13.03.2017 
Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen   
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
06.04.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlage/n

Sach- und Problemdarstellung:

Zu Fragen der Zuständigkeit bei der Anwendung des Altlastenerlasses haben das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten (MIB), das Umweltministerium und der Kreis Steinburg erklärt, dass die Stadt im Rahmen der Bauleitplanung orientierende Untersuchungen auf Altlastenverdachtsflächen durchzuführen habe. Das MIB wird deshalb zunächst nur eine Teil-Genehmigung der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes aussprechen. Die 29. F-Planänderung ist Grundlage für den Erlass des B-Planes 4.57 „Glückstadt Süd – Sondergebiet Hafen und Industriegebiet“; weil die F-Planänderung nur teilweise genehmigt wurde, kann der B-Plan nicht bekannt gemacht werden.

 

Um diese geforderte, mehrere Flächen umfassende Altlastenuntersuchung durchführen zu können, ist von Kosten in Höhe von 48.000,- € auszugehen (bislang unter Kostenstelle 5.1.1.010/0620.785300 veranschlagt: 7.000,- €). Für diese Untersuchung wird mit einer 75%igen Förderung gerechnet, d.h. Einnahmen in Höhe von 36.000,- € (bislang unter Kostenstelle 5.1.1.010/0620.681100 veranschlagt: 9.000,- €). Es entsteht eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 41.000,- € brutto.

Die Altlastenuntersuchungen werden hinsichtlich der notwendigen Bohrungen und Analytik nach tatsächlich entstandenem Aufwand abgerechnet.

 

Entscheidung der Bürgermeisterin

 

Um die schnellstmögliche Genehmigung der 29. Flächennutzungsplan-Änderung und damit die Bekanntmachung des B-Planes 4.57 zu gewährleisten, hat die Bürgermeisterin entschieden, 41.000,- € bei der Kostenstelle 5.1.1.010/0620.785300 für die Beauftragung der Altlastenuntersuchung B-Plan 4.57 überplanmäßig zur Verfügung zu stellen. Dringende Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden müssen, ordnet die Bürgermeisterin gem. § 65 Abs. 4 GO für die Stadtvertretung und die Ausschüsse an (Eilentscheidungsrecht).

 

Die überplanmäßige Ausgabe von 41.000,- € brutto wird wie folgt gedeckt:

 

27.000,- €

 

Mehr-Einnahmen: Zuwendung für die Beauftragung der Altlastenuntersuchung (75 % der Kosten) 5.1.1.010/0620.681100

14.000,- €

 

Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel im Nachtragshaushalt 2017 bei der Kostenstelle 5.1.1.010/0620.785300 (Erhöhung des Haushaltsansatzes)

41.000,- €

 

 

 

 


Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen