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Vorlage - /2017/025  

Betreff: Nachwahl von Ausschussmitgliedern und stellvertretenden Ausschussmitgliedern
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Stadtvertretung der Stadt Glückstadt
06.04.2017 
Sitzung der Stadtvertretung der Stadt Glückstadt ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag der Fraktion der PIRATEN werden nach dem Ausscheiden des Stadtvertreters Sebastian Kolpert folgende Nachbesetzungen gewählt bzw. bestellt.

 

Ausscheidendes Mitglied

Nachbesetzung

Sozialausschuss und Wahlprüfungsausschuss

Stadtvertreter Sebastian Kolpert

(ordentliches Mitglied)

Stadtvertreter Harro Burghold

(ordentliches Mitglied)

Hauptausschuss und Kommunalausschuss

Stadtvertreter Sebastian Kolpert

(Ersatzmitglied)

Stadtvertreter Harro Burghold

(Ersatzmitglied)

Bauausschuss

bürgerliches Mitglied Harro Burghold

(ordentliches Mitglied)

Stadtvertreter Harro Burghold

(ordentliches Mitglied)

Beschwerdegremium

Stadtvertreter Sebastian Kolpert

(ordentliches Mitglied)

Stadtvertreter Harro Burghold

(ordentliches Mitglied)

Beiräte der Kita-Einrichtungen

der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Glückstadt und

der Familienbildungsstätte e. V. Glückstadt

Stadtvertreter Sebastian Kolpert

(Ersatzmitglied)

Stadtvertreter Harro Burghold

(Ersatzmitglied)

 

 

 


Sach- und Problemdarstellung:

Der Stadtvertreter Sebastian Kolpert hat sein Mandat als Stadtvertreter mit Schreiben vom 05.01.2017 niedergelegt. Der nächste Kandidat auf der Liste der PIRATEN ist Herr Harro Burghold.

Mit dem Tag der erfolgten Annahme seines Mandates als Stadtvertreter scheidet Herr Burghold als bürgerliches Mitglied aus den Ausschüssen der Stadt Glückstadt aus. Diese Regelung gilt nicht für seine Wahl als stellvertretendes bürgerliches Mitglied (37 GKWG und § 67 Abs. 3 GKWO sowie § 46 Abs. 3 GO).

 

Danach sind folgende Sitze in den Ausschüssen und Beiräten neu zu besetzen:

Herr Kolpert war Mitglied im Sozialausschuss, im Wahlprüfungsausschuss und im Beschwerdegremium sowie stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss, im Kommunalausschuss, im Bauausschuss, im Wirtschaftsausschuss und in den Beiräten der Kita-Einrichtungen der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde Glückstadt sowie der Familienbildungsstätte e. V. Glückstadt.

Herr Burghold war bürgerliches Mitglied im Bauausschuss.

 

Zuständig für die Wahl der Mitglieder und stellv. Mitglieder der Ausschüsse ist gemäß § 45 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 46 GO die Stadtvertretung.

Wird die Wahlstelle eines Mitglieds eines Ausschusses während der Wahlzeit frei, wird gemäß § 46 Abs. 10 Satz 3 GO die Nachfolgerin oder der Nachfolger nach dem Meiststimmenverfahren gewählt. Danach ist gewählt, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Enthaltung und Nein-Stimmen haben kein Stimmwert.

Die Anwendung setzt voraus, dass respektiert wird, dass duch die Nachwahl keine Veränderung der Stärkeverhältnisse eintreten soll. Dies gilt gemäß § 46 Abs. 4 GO auch für die stellvertretenden Mitglieder.

Auf Verlangen kann geheim abgestimmt werden (§ 40 Abs. 2 GO).

 

Bei den Mitglieder des Haupt-, Kommunal- und Wahlprüfungsausschusses sowie des Beschwerdegremiums handelt es sich ausschließlich um Mitglieder der Stadt­vertretung, so dass auch die Nachbesetzung durch ein Mitglied der Stadtvertretung erfolgen muss.

 

Für die Mitgliedschaft im Sozialausschuss und im Bauausschuss regelt die Hauptsatzung der Stadt Glückstadt, dass die Ausschüsse jeweils aus neun Mitgliedern bestehen, davon höchstens vier bürgerliche Mitglieder nach § 46 Abs. 3 GO.

Im Sozialausschuss sind derzeit vier bürgerliche Mitglieder vertreten, so dass ein neu zu wählendes Mitglied der Stadtvertretung angehören muss.

Im Bauausschuss wäre die Wahl eines/einer Bürgers/in als Mitglied möglich, da derzeit sechs Stadtvertreter vertreten sind.

Eine Nachwahl für die stellvertretende Mitgliedschaft im Wirtschaftsausschuss ist aufgrund der Poolregelung entbehrlich.

 

Bei der Bestellung der Mitglieder für den Beirat handelt es sich nicht um eine Wahl, so dass die Beschlüsse gemäß § 39 GO offen und mit Stimmenmehrheit gefasst werden. 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Beschlussfassung hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

 


Anlagenverzeichnis:

Keine Anlagen.