Vorlage - /2016/161-1
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Beschlussvorschlag:
Abwägung der Anregung von Haus und Grund Glückstadt
Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangene Stellungnahme vom 12.01.2017 von Haus und Grund wird, unter folgenden Hinweisen, berücksichtigt:
- Der Bodenwert bzw. der Ausgleichsbetrag wird vom Gutachterausschuss auf Grundlage der Regelungen des Baugesetzbuches ermittelt.
- Die Fußgängerbrücke Tegelgrund wurde den Grundstückserwerbern nicht „versprochen“, sondern es wurde lediglich auf entsprechende Planungen verwiesen. Es gab auch keinen Anspruch auf die Errichtung der Brücke.
Sach- und Problemdarstellung:
Mit DS 2016/161 wird ein Abwägungs- und Satzungsbeschluss erwirkt.
Am 12.01.2017 ging die Stellungnahme von Haus und Grund Glückstadt ein:
„Wie bereits auf der letzten Versammlung dargelegt, halten wir es für notwendig darauf zu achten, dass als Bemessungsgrundlage der Grundstücke der Grundstückswert zu Beginn der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes vom Gutachterausschuss ermittelt wird und dieser einen entsprechenden Auftrag erhält.
Die rund 60 Mehrfamilienhäuser, die im Sanierungsgebiet liegen, weisen größtenteils einen hohen Sanierungsstau u.a. im Bereich der Steigleitungen Elektro, Wasser etc. auf. Die Mittel hierfür scheinen bereits ohne zu erwartende Abgaben für evtl. Bodenwertsteigerung nicht ausreichend vorhanden und der reguläre Instandhaltungsbedarf erweckt den Eindruck, dass dieser von Seiten der Vermieter nur schwer zu erfüllen ist. Des Weiteren haben einige Häuser in den vergangenen Jahren den Eigentümer gewechselt und sich noch mit Darlehen belastet.
Die Fördermittel und -möglichkeiten begrenzen sich unseres Wissens lediglich auf energetische Sanierungen im Bereich Heizung, Dach, Fenster und Fassade.
Welche Konsequenzen können sich für das Gebiet ergeben?
- Verkäufe an Immobilienunternehmen, die aufgrund des Geschäftssitzes im Ausland kaum „fassbar“ sind.
- Weiter anwachsender Instandhaltungsstau
- Leerstand, da investierende Unternehmen und Umstände die 11% Modernisierungsmieterhöhung anwenden und damit die Mieten über das Jobcenter nicht mehr getragen werden können.
Sicherlich sind hier noch weitere Faktoren, die das Wohnumfeld beeinflussen wie z.B. die Pflege und Instandhaltung der vorhandenen und geplanten öffentlichen Einrichtungen. Ist eine Berücksichtigung in der städtischen Haushaltsplanung und Umsetzung überhaupt mittelfristig und langfristig möglich? Die Aussage/Gedanken des Herrn Roloff, hier eine Gehwegreinigungsgebühr einzuführen um die Pflege zu gewährleisten, würde selbstverständlich auch die Mietsituation belasten.
Abschließend möchten wir die Stadt Glückstadt an die Fußgängerbrücke vom Tegelgrund nach Nord erinnern, die im Rahmen des Sanierungsgebietes errichtet werden soll. Bei Ausweisung des Baugebietes Tegelgrund ist den Erwerbern eine Fußgängerbrücke nach „Nord“ versprochen worden. Die Errichtung wäre seinerzeit durch die Stadt Glückstadt zu zahlen gewesen. Jetzt tragen die Grundstücke/Eigentümer im Sanierungsgebiet im Rahmen der Bodenwertsteigerung die Kosten hierfür.
Wie Herr Dr. Busch auf der Versammlung mitteilte, haben Sie nun doch zu einigen Wohnungsunternehmen Kontakt, so dass wir davon ausgehen, dass zumindest von diesen Unternehmen Investitionsbereitschaft oder evtl. Konsolidierung und ggf. Neubau signalisiert wurde.“
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind mit den öffentlichen und privaten Belangen unter- und gegeneinander gerecht abzuwägen.
Finanzielle Auswirkungen:
Mit der Festlegung und anschließender Bekanntmachung des förmlichen Sanierungsgebietes „Neue Mitte und Umgebung“ sowie der anschließenden Genehmigung durch das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Schleswig-Holstein (MIB) sind damit die Voraussetzungen geschaffen, grundsätzlich Städtebauförderungsmittel aus dem Programm „Soziale Stadt“ einsetzen zu können. Erst dann erfolgt auch die Entscheidung des MIB über Einzelmaßnahmen.
Anlagenverzeichnis:
Keine Anlagen